Ministerin Löhrmann und Minister Schneider stellen zusätzliche Weiterbildungsangebote bis 2020 sicher

29. Oktober 2014
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Auch in der neuen Programmphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 können Angebote der lebens- und erwerbsweltorientierten Weiterbildung gefördert werden. Dazu stehen für die Weiterbildung auch in der neuen Förderphase fünf Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann und Arbeitsminister Guntram Schneider: „Bildungspolitik und Sozialpolitik gehen hier Hand in Hand. Wir wollen die Bildungs- und Berufschancen der Menschen in Nordrhein-Westfalen verbessern und setzen mit unserer Förderung eine Verabredung des Koalitionsvertrages um: Auch in der neuen Förderphase 2014 bis 2020 setzen wir Mittel des ESF für zusätzliche Maßnahmen der Weiterbildung ein. Das ist gerade für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung eine gute Nachricht.“

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerin Löhrmann und Minister Schneider stellen zusätzliche Weiterbildungsangebote bis 2020 sicher

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Auch in der neuen Programmphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 können Angebote der lebens- und erwerbsweltorientierten Weiterbildung gefördert werden. Dazu stehen für die Weiterbildung auch in der neuen Förderphase fünf Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann und Arbeitsminister Guntram Schneider: „Bildungspolitik und Sozialpolitik gehen hier Hand in Hand. Wir wollen die Bildungs- und Berufschancen der Menschen in Nordrhein-Westfalen verbessern und setzen mit unserer Förderung eine Verabredung des Koalitionsvertrages um: Auch in der neuen Förderphase 2014-2020 setzen wir Mittel des ESF für zusätzliche Maßnahmen der Weiterbildung ein. Das ist gerade für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung eine gute Nachricht.“

Damit wird ein Ziel der Weiterbildungspolitik des Landes verwirklicht, auch in den Jahren 2014 bis 2020 zusätzliche Angebote insbesondere für Menschen in benachteiligten Stadtteilen zu fördern. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2014 einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein „Breites Bündnis gegen Analphabetismus in NRW“ beschlossen. Inzwischen wurde ein großflächiges Netzwerk gebildet, das vom Landesverband der Volkshochschulen NRW getragen wird. Ministerin Löhrmann: „Wir wissen, dass der Bedarf an zusätzlichen Kursen zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen hoch ist. Deshalb habe ich sehr gerne die Schirmherrschaft für das Alphanetzwerk übernommen.“ Minister Schneider: „Lesen und Schreiben sind Grundvoraussetzungen, um einen Schulabschluss nachzuholen oder beruflich Anschluss zu finden. Daher ist die Weiterbildung in diesem Bereich ein sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch wichtiger Beitrag zu Armutsbekämpfung und gesellschaftlicher Teilhabe.“

Weiterhin können Maßnahmen gefördert werden, bei denen Weiterbildungseinrichtungen und Schulen gemeinsame Projekte durchführen sowie Kurse, in denen sich Fachkräfte für die pädagogische und organisatorische Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder qualifizieren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon: 0211 5867-3505 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118.

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