Ministerin Löhrmann: Private Schulen sind Teil des vielfältigen Schulangebotes in Nordrhein-Westfalen

Erster bundesweiter Tag der Freien Schulen am 18. September

17. September 2015

Das Angebot privater Schulen reicht von kirchlichen Trägern über Waldorfschulen bis hin zu freien Schulen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen wie etwa Chancengleichheit, Inklusion oder Migration stellen sich dabei allen Schularten und -formen.

Schule und Bildung

Der 18. September 2015 ist der erste bundesweite „Tag der Freien Schulen“. Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt die Initiative und erklärt: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen das gesamte Schulsystem im Blick und sehen eine bunte und vielfältige Schullandschaft, die auch ein Ausdruck unserer pluralistischen Gesellschaft ist. Das Angebot privater Schulen reicht von kirchlichen Trägern über Waldorfschulen bis hin zu freien Schulen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen wie etwa Chancengleichheit, Inklusion oder Migration stellen sich dabei allen Schularten und -formen, daher müssen wir auch gemeinsam diese Entwicklungen angehen – das ist die drängende Aufgabe, und nicht Gegensätze aufzubauen oder weiterhin in alten Stereotypen wie ‚Privatschule gleich Eliteschule‘ zu denken.“
 
Der Tag der freien Schulen wird im Wesentlichen von den privaten Trägern sowie den Privatschulverbänden organisiert und unterstützt. Über Landesgrenzen hinaus soll über das Angebot und die Möglichkeiten der privaten Schullandschaft informiert werden. Auch Schulministerin Löhrmann wird aus diesem Anlass am kommenden Samstag die private Hiberniaschule in Herne besuchen und dort an der Eröffnung des Selbstlernzentrums teilnehmen. „Die Hiberniaschule arbeitet unter anderem nach einem besonderen pädagogischen Konzept, das ganz gezielt die Charakterbildung des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt rückt. Die schuleigene ‚Hiberniapädagogik‘ ist ein Beispiel dafür, welche neuen Wege private Schulen beschreiten und damit dem gesamten Schulwesen neue Erfahrungen liefern“, betont die Ministerin im Vorfeld ihres Besuchs.

Grundgesetz und Landesverfassung Nordrhein-Westfalens enthalten seit jeher eine Absage an ein staatliches Schulmonopol und gewährleisten das Recht zur Errichtung privater Schulen. Im Schuljahr 2014/15 befanden sich unter den insgesamt 6.130 Schulen in NRW 533 Schulen in privater Trägerschaft, die von rund 208.700 Schülerinnen und Schülern besucht wurden. Die amtliche Schulstatistik erfasst dabei ausschließlich die privaten Ersatzschulen, die den Schulformen des öffentlichen Schulwesens entsprechen und damit grundsätzlich die gleichen Bildungs- und Unterrichtsziele wie öffentliche Schulen verfolgen. Zu unterscheiden sind hiervon die privaten Ergänzungsschulen, die Unterrichtsinhalte anbieten, die öffentliche Schulen und Ersatzschulen so nicht kennen, und an denen damit keine staatlich anerkannten Abschlüsse erworben werden können.
 
„Die privaten Schulen sind ein gleichberechtigter Teil des öffentlich verantworteten Schulsystems und bereichern die Bildungslandschaft um vielfältige Facetten“, so Ministerin Löhrmann abschließend.
 

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