Ministerin Heinen-Esser fordert verbraucherschutzfreundliche Novelle der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Fachtagung in Düsseldorf mit Verbraucherschutzorganisation und Luftverkehrswirtschaft in Düsseldorf

21. November 2019
PHB Flughafen Köln Bonn Eingangsbereich

Stundenlange Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen verärgern täglich viele Flugreisende. Die vom Verbraucherschutzministerium in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale vorgestellte Flugärger-App wurde inzwischen bereits knapp 36.000-mal heruntergeladen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Stundenlange Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen verärgern täglich viele Flugreisende. Die vom Verbraucherschutzministerium in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale am 7. Oktober 2019 vorgestellte Flugärger-App wurde inzwischen bereits knapp 36.000-mal heruntergeladen. Nach einer Erhebung der Wirtschaftswoche im Jahr 2019 waren 3,7 Millionen Fluggäste europaweit von einer Flugverspätung betroffen. „Diese Zahlen zeigen, dass wir die Rechte von Fluggästen weiter stärken müssen. Eine von der EU geplante Novelle der seit 2004 geltenden Fluggastrechte-Verordnung darf nicht zu Lasten der Flugreisenden erfolgen“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Rahmen einer Fachtagung des Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf.
 
Die Revision der Fluggastrechte-Verordnung wurde von der Europäischen Kommission erstmals 2013 angestoßen; einen neuen Anlauf wird die neue Europäische Kommission voraussichtlich im Dezember 2019 anstoßen. Aus diesem Grund hat das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag Expertinnen und Experten der Verbraucherschutzorganisationen, der Fluggesellschaften und der Luftverkehrswirtschaft, aus der Gerichtsbarkeit und der Wissenschaft sowie kommerzielle Fluggastrechteregulierungs-Unternehmen zu einer Fachtagung nach Düsseldorf eingeladen.
 
Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von den Airlines beim Verkauf angegebenen Abflugs- und Ankunftszeiten eingehalten werden. Natürlich sind unerhebliche Verspätungen akzeptabel, aber die zuletzt diskutierte Anhebung der Schwellenwerte für die Entschädigungs- und Ausgleichsleitungen auf fünf, neun oder 12 Stunden sind für mich inakzeptabel. Durch solch eine Regelung greifen ökonomische Anreize zur Einhaltung des Flugplans nicht mehr.“
 
Problematisch ist insbesondere, dass viele Airlines Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche pauschal zurückweisen und in der Folge die Fälle gerichtlich geklärt werden müssen. Allein für das Amtsgericht Düsseldorf werden in diesem Jahr rund 20.000 Prozesse erwartet. „Wie die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, ist die Sachlage in vielen Fällen eindeutig und ein Rechtsstreit wäre nicht notwendig. Die Einführung von automatisierten Erstattungsverfahren für unstrittige Fälle könnte hier Abhilfe schaffen. Bank- und Kontaktdaten der Fluggäste, die die Airline zur Abbuchung des Ticketpreises nutzt, können auch für die automatisierte Erstattung von Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen genutzt werden. Natürlich nur bei entsprechender Einverständniserklärung der Passagierinnen und Passagiere“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Flugärger-App
Zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen hat das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale im Oktober 2019 eine Flugärger-App vorgelegt. Die App erleichtert es, Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei den Airlines einzufordern.
 
Die App ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw verlinkt und für IOS und Android unter der Suche „Flugärger“ in den Stores abrufbar.
 
In wenigen selbsterklärenden Schritten berechnet die App, ob Entschädigungsansprüche bestehen und, falls ja, in welcher Höhe. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihre Ansprüche dann per Mail oder Post über ein automatisch generiertes Schreiben gegenüber den Airlines geltend machen.
 
EU-Fluggastrechte
Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende etwa bei Verspätungen von über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Leistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft für das Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.
 

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