Ministerin Gebauer: Sprachdiplom bescheinigt erfolgreichen Deutscherwerb – Zahl der Zertifikate steigt

Deutsches Sprachdiplom I für zugewanderte Schülerinnen und Schüler

5. Oktober 2018

Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben.

Schule und Bildung

Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben. Für Schulministerin Yvonne Gebauer ist diese Entwicklung sehr erfreulich: „Das Deutsche Sprachdiplom ist ein anerkannter Nachweis über die erreichten Deutschkenntnisse und kann für die Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte ein Türöffner sein. Das Zertifikat ist die verdiente Anerkennung ihrer guten Leistungen beim Spracherwerb und motiviert sie, daran anzuknüpfen. Es ist ein gutes Signal, dass der Erwerb des Sprachdiploms auf so viel Anklang stößt und eine beachtliche Steigerung der abgelegten Prüfungen zu verzeichnen ist. Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern und möchte auch den Lehrkräften meinen Dank aussprechen, die den Weg in die Schulen in Nordrhein-Westfalen geebnet haben.“
 
Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist ursprünglich ein schulisches Programm für Deutsch als Fremdsprache an Auslandsschulen. Es kann nach erfolgtem Deutschunterricht und nach Abschluss einer Prüfung erworben werden. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2012 dieses Zertifikat als „Deutsches Sprachdiplom I“ (DSD I) auch innerhalb Deutschlands freigegeben. Es richtet sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die auf diese Weise einen zertifizierten Sprachnachweis in Deutsch erlangen können. Das Sprachdiplom als Bestätigung des erfolgreichen Einstiegs in das deutsche Schulsystem kann die Jugendlichen bei ihren weiteren Schritten in ihrer Bildungslaufbahn unterstützen, etwa beim Übergang von einer Sprachfördergruppe in eine Regelklasse, dem Wechsel in eine andere Schulform oder bei einer Bewerbung um eine Berufsausbildung.
Zielvorgabe des Deutschen Sprachdiploms I ist die Niveaustufe B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
 
In Nordrhein-Westfalen startete die Pilotphase des DSD I-Programms im Schuljahr 2016/17 an 25 Schulen. Nach der Ausweitung des Programms im Schuljahr 2017/18 auf 57 Schulen nehmen nun im aktuellen Schuljahr 2018/19 Schülerinnen und Schüler an 89 allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs teil und werden die Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms im Frühjahr 2019 ablegen.
 

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