Minister Schneider: Wir wollen selbstbewusste Auszubildende, die ihre Rechte kennen und wahrnehmen

Broschüre zu Ausbildungsvergütungen

15. Juli 2015

Kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres informiert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Broschüre über tarifliche Regelungen für Auszubildende in 121 Branchen in Nordrhein-Westfalen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres informiert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Broschüre über tarifliche Regelungen für Auszubildende in 121 Branchen in Nordrhein-Westfalen. „Wir wollen, dass junge Menschen ihre Chancen im dualen System nutzen. Und wir wollen selbstbewusste junge Menschen, die ihre Rechte kennen und wahrnehmen“, erklärt Arbeitsminister Guntram Schneider.
 
Von A wie Abwrackgewerbe bis Z wie Zuckerindustrie gibt die Broschüre ‚Vergütungen für Auszubildende‘ einen tabellarischen Überblick über die jeweiligen Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen. Dazu kommen die tariflichen Anfangsentgelte, die bei einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung im jeweiligen Wirtschaftszweig zu erwarten sind.
 
Die Broschüre soll Jugendlichen, Eltern, Lehrerschaft und allen, die mit der Berufsberatung befasst sind, eine Hilfe sein auf dem Weg zum ‚richtigen‘ Beruf, der nicht einfach nur ein ‚Job‘ sein soll. Mit der Wahl des Ausbildungsplatzes fällt also eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft. Minister Schneider: „Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland bietet jungen Menschen eine breite Palette praxisnaher und qualifizierter Ausbildungsberufe. Arbeitgeber und Gewerkschaften schaffen mit Tarifverträgen dazu den Rahmen, damit es auch in der Ausbildung fair zugeht.“
 
Die Broschüre kann als Download im Netz bezogen werden, unter www.tarifregister.nrw.de .
 

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