Minister Schneider: Wir unterstützen Kinder, die der Bund vom Mittagessen ausgeschlossen hat / Landeskabinett beschließt Weiterführung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

14. Mai 2013
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Das Landeskabinett hat beschlossen, den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ um ein weiteres Jahr zu verlängern. „Wir wollen erreichen, dass kein Kind aus einer einkommensschwachen Familie vom gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder Schule ausgeschlossen wird. Damit unterstützen wir Familien, die vom Bildungs- und Teilhabepaket bislang nicht erfasst werden“, erklärte Sozialminister Guntram Schneider. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden vor allem Familien im Hartz-IV- oder Sozialhilfebezug unterstützt. Andere Notlagen – so Minister Schneider – würden dagegen vom Bildungs- und Teilhabepaket nicht abgedeckt: „Beispielsweise wenn alleinerziehende Mütter wegen geringfügigen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Transferleistungen haben, wenn sich Familien im laufenden Verfahren zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft befinden und keine Sozialleistungen erhalten oder wenn Familien in einem Privatinsolvenzverfahren stecken“.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das Landeskabinett hat beschlossen, den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ um ein weiteres Jahr zu verlängern. „Wir wollen erreichen, dass kein Kind aus einer einkommensschwachen Familie vom gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder Schule ausgeschlossen wird. Damit unterstützen wir Familien, die vom Bildungs- und Teilhabepaket bislang nicht erfasst werden“, erklärte Sozialminister Guntram Schneider.

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden vor allem Familien im Hartz-IV- oder Sozialhilfebezug unterstützt. Andere Notlagen – so Minister Schneider – würden dagegen vom Bildungs- und Teilhabepaket nicht abgedeckt: „Beispielsweise wenn alleinerziehende Mütter wegen geringfügigen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Transferleistungen haben, wenn sich Familien im laufenden Verfahren zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft befinden und keine Sozialleistungen erhalten oder wenn Familien in einem Privatinsolvenzverfahren stecken“.

Die größte Betroffenengruppe, die bislang nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitierte, waren die Kinder von Asylbewerbern. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhalten diese nun in den meisten Fällen entsprechende Leistungen. Aber immer noch werden rund 1.600 Kinder in NRW nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt – gegenüber rund 5.500 Kindern im Vorjahr. Das Kabinett stellt für die Kita- und Schulverpflegung dieser Kinder nun eine Million Euro zur Verfügung. „Denn“, so Schneider „ich will nicht zulassen, dass die Fehler im Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.“

Die Entscheidung über Leistungen aus dem Härtefallfonds treffen die kommunalen Stellen, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind. Die Leistungen orientieren sich an denen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; das sind je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag. Die Landesregierung hatte den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ im Jahr 2011 eingerichtet, um allen bedürftigen Kindern – auch denen, die nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren – eine Verpflegung zu ermöglichen.

Informationen zum Härtefallfonds unter www.mais.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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