Minister Schneider: Werkverträge müssen gesetzlich neu geregelt werden - Stahlbranche tariflich Vorreiter

17. Juli 2014
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Arbeitsminister Guntram Schneider fordert eine bundesweite Neuregelung von Werkverträgen. Die Tarifvereinbarung in der Stahlindustrie sei dazu ein wichtiger Schritt. „Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Deren wichtigste Botschaft lautet: Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Hierunter fallen Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsfragen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Schneider.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider fordert eine bundesweite Neuregelung von Werkverträgen. Die Tarifvereinbarung in der Stahlindustrie sei dazu ein wichtiger Schritt.

„Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Deren wichtigste Botschaft lautet: Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Hierunter fallen Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsfragen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Schneider.

Es sei ein wichtiges Signal, wenn sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertretungen erkannt hätten, dass Werkvertrags-Beschäftigte nicht im rechtsfreien Raum lebten, sondern Arbeitnehmerrechte genössen, wie alle anderen. „Nun müssen weitere Schritte folgen, in anderen Branchen und seitens des Bundes“, betonte Schneider.

Der Arbeitsminister fordert bereits seit längerem Verbesserungen für über Werkverträge Beschäftigte. „Oft hat es sich erwiesen, dass Werkverträge benutzt werden, um Lohndumping zu betreiben. Damit findet ein Verdrängungswettbewerb statt, den wir nicht hinnehmen wollen. Wir haben daher in einem Gutachten untersuchen lassen, was zu tun ist. Wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber aktiv wird. Wir in NRW fordern beispielsweise eine Beweislastumkehr. Wenn ein Mitarbeiter mit einem Werkvertrag aufzeigt, dass er faktisch in die Arbeitsorganisation  eingebunden ist, dann muss das Unternehmen beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Kann es das nicht, dann kann sich der Arbeitnehmer einklagen”, sagte Guntram Schneider.

Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen aus Sicht des Ministers deutlich gestärkt werden. Demnach soll für den Betriebsrat jeder Fremdpersonal-Einsatz im Unternehmen frühzeitig transparent werden. „Dafür bedarf es eines gesetzlich abgesicherten, dauerhaften Informationsrechts, damit ein Unternehmen nicht mehr am Betriebsrat vorbei Werkverträge abschließen kann”, erklärte Schneider das Prinzip seines Vorstoßes.

Bereits seit 2012 wirbt Arbeitsminister Guntram Schneider mit seiner Initiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ für faire Arbeitsbedingungen und eine Neuregelung von Minjobs, Leiharbeit und Werkverträgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite: http://www.landderfairenarbeit.nrw.de/

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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