Minister Schneider warnt vor dem Gebrauch von Flüssigwachskerzen / Gefahr durch Öllampen im Kerzendesign

23. Juli 2013
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Arbeitsminister Guntram Schneider warnt vor dem Umgang mit sogenannten Flüssigwachskerzen und Öllampen. „Leider wissen viele Menschen noch immer nicht, dass die beliebten Öllampen und Grillfackeln für Kinder hochgefährlich sind, wenn sie von dem Öl trinken oder auch nur am Docht saugen. Dies gilt ebenso für sogenannte Flüssigwachskerzen“, sagte Minister Schneider. Aktuell überprüft der Arbeitsschutz bestimmte Flüssigwachskerzen mit Dekorationshülle in Kerzendesign. Deren Behälter sind häufig nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, außerdem fehlt oft der gesetzlich vorgeschriebene Dochtschutz. Es besteht die Gefahr, dass kleine Kinder an den gefüllten Flüssigwachskerzen nuckeln oder den Inhalt sogar trinken. Die Einsätze enthalten in der Regel paraffinölhaltige Flüssigkeit. Schon kleinste Mengen davon können eine chemische Lungenentzündung auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen kann.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider warnt vor dem Umgang mit sogenannten Flüssigwachskerzen und Öllampen. „Leider wissen viele Menschen noch immer nicht, dass die beliebten Öllampen und Grillfackeln für Kinder hochgefährlich sind, wenn sie von dem Öl trinken oder auch nur am Docht saugen. Dies gilt ebenso für sogenannte Flüssigwachskerzen“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

Aktuell überprüft der Arbeitsschutz bestimmte Flüssigwachskerzen mit Dekorationshülle in Kerzendesign. Deren Behälter sind häufig nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, außerdem fehlt oft der gesetzlich vorgeschriebene Dochtschutz. Es besteht die Gefahr, dass kleine Kinder an den gefüllten Flüssigwachskerzen nuckeln oder den Inhalt sogar trinken. Die Einsätze enthalten in der Regel paraffinölhaltige Flüssigkeit. Schon kleinste Mengen davon können eine chemische Lungenentzündung auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen kann.

In Freiburg hat die Vergiftungsinformationszentrale drei Fälle bei Kleinkindern im Alter von ein bis drei Jahren eindeutig in Verbindung mit einem Kontakt mit Flüssigwachs gebracht. Bei einem der berichteten Fälle musste ein Kleinkind wegen chemischer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelt werden, nachdem es Flüssigwachs aus einem Kerzeneinsatz verschluckt hatte.

Das Arbeitsschutzministerium weist Verbraucher darauf hin, dass die Flüssigwachskerzen ebenso wie Öllampen nicht in Reichweite von Kindern stehen sollten. Die Produkte müssen einen Dochtschutz haben und standsicher sein. Um auf die Gesundheitsgefahr hinzuweisen, müssen die Behälter, in denen Flüssigwachs oder Lampenöl verkauft werden, schwarz und undurchsichtig sein und neben der Gefahrenkennzeichnung den Hinweis aufgedruckt haben „Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“.

Eine Abbildung einer sogenannten Flüssigwachskerze finden Sie unter www.mais.nrw.de.

 Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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