Minister Schneider und Ministerin Steffens: Frauen dürfen nicht als Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse behandelt werden / Equal Pay Day am 21. März

20. März 2013
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Anlässlich des Equal Pay Days, dem internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern am 21. März 2013, fordern Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider sowie die Emanzipationsministerin des Landes Barbara Steffens faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung für Frauen. „Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer – dies ist nicht hinnehmbar“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. „Ich kann an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land nur appellieren, Frauen endlich gleichberechtigt zu behandeln“, forderte Minister Schneider. Es sei alarmierend wenn in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der erwerbstätigen Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiteten, so Schneider. Neben Minijobs seien dies vor allem befristete Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen oder Jobs im Niedriglohnsektor.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilen mit:

Anlässlich des Equal Pay Days, dem internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern am 21. März 2013, fordern Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider sowie die Emanzipationsministerin des Landes Barbara Steffens faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung für Frauen. „Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer – dies ist nicht hinnehmbar“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. „Ich kann an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land nur appellieren, Frauen endlich gleichberechtigt zu behandeln“, forderte Minister Schneider. Es sei alarmierend wenn in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der erwerbstätigen Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiteten, so Schneider. Neben Minijobs seien dies vor allem befristete Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen oder Jobs im Niedriglohnsektor.

Gut 500.000 vollzeitbeschäftigte Frauen in Nordrhein-Westfalen arbeiten in einem Niedriglohnjob. Damit bleibt jeder dritten Frau (33,3 Prozent) mit Vollzeitstelle nur ein Niedriglohn. Bei den Männern sind es 13,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Besonders hoch ist der Anteil von weiblichen Beschäftigten mit einem Niedriglohn unter den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den privaten Haushalten mit mehr als 61 Prozent. In der Reinigungs-, Friseur- und Kosmetikbranche sind es fast 50 Prozent. In der Hotellerie sind mit knapp 44 Prozent doppelt so viele Frauen im Niedriglohnbereich beschäftigt wie Männer.

„Qualifikation, Beruf, Branche, Arbeitszeit, Zeiten einer Berufsunterbrechung und die Position im Betrieb spielen beim Lohnabstand eine Rolle, aber auch Lohndiskriminierungen sind statistisch nachweisbar“, so Steffens weiter. Um das Lohngefälle zu senken, sei es u. a. notwendig, dass die Tarifpartnerinnen und -partner ihre Tarifverträge auf versteckte Diskriminierungsbestandteile überprüften. Betriebs- und Personalräte seien aufgefordert, bei Beförderungen und Zulagen auch deren Verteilung auf Männer und Frauen in den Blick zu nehmen. Unternehmen sollten ihre Entgeltpraxis anhand bewährter Analyseverfahren überprüfen und sie entsprechend korrigieren.

„Wir müssen erreichen, dass Frauen nicht als Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse behandelt werden“, unterstrichen Minister Schneider und Ministerin Steffens.

Die Landesregierung setzt sich für gute und faire Arbeitsbedingungen ein, auch bundesweit. Ein Beispiel ist die jüngste Bundesratsinitiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Zu den Initiativen der NRW-Landesregierung gehören beispielsweise die Initiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“, die Verpflichtung von öffentlich geförderten Unternehmen, Maßnahmen zur betrieblichen Frauenförderung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzuführen sowie die in 16 Regionen neu etablierten Kompetenzzentren Frau und Beruf (www.competentia.nrw.de).

Weitere Informationen sind auch abrufbar unter www.landderfairenarbeit.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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