Minister Schneider und Ministerin Schwall-Düren: Deutschland wird 22. EU-Land mit gesetzlichem Mindestlohn

30. Dezember 2014
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Ab dem 1. Januar 2015 gilt nun auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. „Nordrhein-Westfalen war treibende Kraft im Bundesrat, damit wir mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde die Lohnspirale nach unten endlich stoppen“, betonten Arbeitsminister Guntram Schneider und Europa- und Bundesratsministerin Angelica Schwall-Düren übereinstimmend.

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Ab dem 1. Januar 2015 gilt nun auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. „Nordrhein-Westfalen war treibende Kraft im Bundesrat, damit wir mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde die Lohnspirale nach unten endlich stoppen“, betonten Arbeitsminister Guntram Schneider und Europa- und Bundesratsministerin Angelica Schwall-Düren übereinstimmend.
 
„Mit 11,10 Euro liegt Luxemburg an der Spitze in der EU; Bulgarien ist mit 1,04 Euro Schlusslicht beim Mindestlohn. Deutschland liegt nun mit 8,50 Euro die Stunde auf Platz 6 der Europäischen Union“, erklärte Europaministerin Schwall-Düren. „Das ist ein Einstieg, der jetzt von der Mindestlohnkommission begleitet wird. Wichtig ist, dass wir nach unten eine klare Grenze gezogen haben“, so Arbeitsminister Schneider.
 
„Wir brauchen in Deutschland wie in der EU Rahmenbedingungen, bei denen Menschen nicht gezwungen sind, Löhne zu akzeptieren, von denen sie nicht leben können. Davon sind wir überzeugt“, sagte Europaministerin Schwall-Düren.
 
In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl von Jobs im Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen von 1,3 auf 1,7 Millionen angestiegen. „Unser Ziel lautet ,faire Arbeit – fairer Wettbewerb‘. Daran arbeitet die Landesregierung auch in Zukunft weiter“, so Guntram Schneider. Er kündigte ab 2015 eine verstärkte Zusammenarbeit von Finanzkontrolle, Schwarzarbeit, einer Abteilung der Zollbehörden, und Arbeitsschutzbehörden an, die bei Hinweisen auf Mindestlohnverstöße im Rahmen von Kontrollen nach dem Arbeitszeitgesetz sofort die Hauptzollämter informieren werden. „Wer das Mindestlohngesetz umgeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen“, so der NRW-Arbeitsminister.

Hintergrund zu EU-Nachbarn:

Luxemburg war das erste europäische Land mit einem gesetzlich fixierten Mindestlohn, er wurde dort 1944 eingeführt. Dem Land mit dem höchsten Mindestlohn in der Europäischen Union, folgen zunächst Frankreich mit einer Lohnuntergrenze von 9,53 Euro, dann die Niederlande mit 9,11 Euro sowie Belgien mit 9,10 Euro und Großbritannien mit 7,90 Euro.
 
Niedrig fällt der Mindestlohn in Osteuropa aus. Mit einer Bandbreite von 1,04 Euro pro Stunde in Bulgarien bis zu 4,56 Euro in Slowenien haben die neuen EU-Staaten im europäischen Vergleich sehr geringe Mindestlöhne. Das Verhältnis zwischen dem niedrigsten (Bulgarien) und dem höchsten (Luxemburg) EU-Mindestlohn beträgt 1 : 14. Gemessen an der Kaufkraft und den Lebenshaltungskosten in den entsprechenden Ländern reduziert sich diese Spanne jedoch erheblich.
 
Ausgenommen vom gesetzlichen Mindestlohn sind:
  • Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Auszubildende und Hospitanten, bei denen das Praktikum zur Ausbildung gehört oder kürzer als drei Monate ist.
  • Langzeitarbeitslose, die ein Jahr lang nicht erwerbstätig waren, erhalten nach einem halben Jahr im neuen Job einen Mindestlohn.
  • In einigen Branchen gelten Übergangsregelungen. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann ausnahmslos.

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