Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen / Landeskabinett verabschiedet Aktionsplan „NRW inklusiv“

3. Juli 2012
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Das Landeskabinett hat heute den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll mit mehr als 100 Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilen mit:

Das Landeskabinett hat heute den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll mit mehr als 100 Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.

„Der Aktionsplan ist der sozialpolitische Schwerpunkt der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Inklusion ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Aktionsplan wird das Land die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen. Menschen mit Behinderungen sollen nicht länger ausgegrenzt werden, sondern gleichberechtigt teilhaben in der Gesellschaft“, sagte Sozialminister Guntram Schneider, der in der Landesregierung die Federführung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat.

Der Aktionsplan enthält Vorhaben aus allen Ministerien. So sollen etwa Bauvorhaben, der öffentliche Verkehr oder auch Wohnprojekte behindertengerecht ausgerichtet werden. Das Arbeits- und Sozialministerium will vor allem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt voranbringen. „Deshalb unterstützen wir Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen“, so Minister Schneider. „Beispielsweise sollen die Integrationsbetriebe ausgebaut werden, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Und wir wollen dem Automatismus: Förderschule – Werkstatt entgegenwirken. Regionale Fallmanager sollen Jugendliche mit Behinderungen dabei unterstützen, in den regulären Arbeitsmarkt hineinzukommen.“ Außerdem sollen mehr Menschen mit Behinderungen die Chance bekommen, mit individuellen Hilfen auch außerhalb von Wohnheimen zu leben. Und ein Netzwerk von Beratungsstellen soll eine landesweit einheitliche, unabhängige Beratung gewährleisten, damit Menschen mit Behinderungen ihre Chancen nutzen können.

Zur Inklusion in der Schule – einem in der Öffentlichkeit viel diskutierten Aktionsfeld – sagte Bildungsministerin Sylvia Löhrmann: „Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen das Recht auf einen Platz in einer allgemeinen Schule erhalten, in der sie gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung lernen. Unser Ziel ist, dass dieser gemeinsame Unterricht zum Normalfall wird. Eltern sollen aber auch weiterhin die Förderschule wählen können, sofern sie diese für ihr Kind vorziehen und ein entsprechender Bedarf an Förderschulen vorhanden ist.“

Von Landesseite sollen also keine Förderschulen mit bestimmten Schwerpunkten abgeschafft werden. Ministerin Löhrmann: „Wir folgen dem Landtagsbeschluss. Entscheidend ist der Elternwille. Die Kreise und kreisangehörigen Kommunen sollen allerdings nach einer Schulgesetznovelle eine Öffnungsklausel nutzen und auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache verzichten können.“

Um dem Wunsch vieler Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachzukommen, die wollen, dass ihre Kinder gemeinsam mit jenen lernen, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wird schon jetzt der Gemeinsame Unterricht kontinuierlich ausgebaut. Zurzeit besuchen rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeine Schulen. Dies wird mit insgesamt 1.215 zusätzlichen Stellen unterstützt, von denen mehr als die Hälfte in den vergangenen zwei Jahren hinzu gekommen sind. Dazu gehören auch 53 bei den Schulämtern angesiedelte Stellen, die den örtlichen Inklusionsprozess koordinieren sollen (z. B. durch Unterstützung der Schulen und Beratung der Eltern).

Zur Umsetzung des schulischen Inklusionsplans sind eine Schulgesetznovelle und die Änderung weiterer Rechtsvorschriften erforderlich. Dabei geht es unter anderem darum, dass der Auftrag der UN-Behinder­tenrechtskonvention vor Ort auch durch so genannte Vorreiter- bzw. Schwerpunktschulen umgesetzt werden kann, Konsequenzen für die Lehreraus- und Lehrerfortbildung gezogen und insgesamt die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden, mit denen die Weiterentwicklung des Schulangebots in Nordrhein-Westfalen zu einem inklusiven Schulwesen begleitet werden soll.

„Inklusion ist nicht auf Knopfdruck machbar, sondern ein Prozess“, sagte Schneider. Dieser soll mit flankierenden Maßnahmen begleitet werden. „Beispielsweise wollen wir die Gesellschaft über eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für das Thema ‚Leben mit Behinderungen’ sensibilisieren und die Landesbeschäftigten für dieses Thema schulen. Ein Inklusionsbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren wird die Umsetzung des Aktionsplans begleiten“, so Minister Schneider.

Der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ betrifft insgesamt 2,6 Millionen Menschen mit Behinderungen in NRW, das sind 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Aktionsplan im Internet: www.mais.nrw.de


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867 3505 oder -3506.

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