Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: „Wir stärken die kommunale Integrations­arbeit“ / Start des Antragsverfahrens für Kommunale Integrationszentren

17. Juli 2012
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Ab sofort können Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen. Das Integrationsministerium und das Schulministerium haben dazu eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilen mit:

Ab sofort können Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen. Das Integrationsministerium und das Schulministerium haben dazu eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die im Teilhabe- und Integrationsgesetz vorgesehenen Kommunalen Integrationszentren sollen vor Ort Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls ergänzen und so zur Verstetigung und Stärkung der Integrations- und Bildungsarbeit beitragen. Hierzu arbeiten sie eng mit den anderen Akteuren der Integrations- und Bildungsarbeit zusammen, beispielsweise mit den Regionalen Bildungsnetzwerken oder den Integrationsräten.

Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir setzen ein kräftiges Signal für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese werden vom Land finanziell und personell gestärkt, um die Querschnittsaufgabe Integration effektiver wahrzunehmen. Denn Integration geschieht vor Ort. Der Landtag hat das Teilhabe- und Integrationsgesetz im Februar mit breiter Mehrheit verabschiedet. Wir haben trotz Auflösung des Landtags und Neuwahl keine Zeit verloren und die nötigen Erlasse und Richtlinien rechtzeitig auf den Weg gebracht.“

Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Die Kommunalen Integrationszentren unterstützen unter anderem interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung, durchgängige Sprachbildung und Bildungspartnerschaften mit Eltern in Schulen und Bildungseinrichtungen.“

Die Kommunalen Integrationszentren werden in einem Entwicklungsprozess zwei bewährte und erprobte Ansätze zu einer neuen, landesweiten Struktur bündeln: Die seit mehr als 30 Jahren bestehenden „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ werden zeitgemäß weiterentwickelt und mit den Ansätzen und Erkenntnissen aus dem Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – KOMM-IN NRW“ verknüpft.

Ministerin Löhrmann: „Die Kommunalen Integrationszentren sollen eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung befördern. Wir wollen die Leistungen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für unser Land anerkennen und, wo nötig, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien unterstützen.“

Minister Schneider: „Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, gerade auch aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Die kommunalen Integrationszentren setzen gleichermaßen auf frühe Förderung und auf die Stärkung der Jugendlichen in der für sie so wichtigen Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf.“

Die Kosten für das Personal der 54 Kommunalen Integrationszentren trägt das Land. Alle Kreise bzw. kreisfreien Städte können beim Ministerium für Schule und Weiterbildung jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte beantragen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Mio. Euro vorgesehen. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs. Für die Beantragung sind ein Beschluss des Rates der Stadt bzw. des Kreistages und ein aktuelles Integrationskonzept vorzulegen.

Zum Angebot der Kommunalen Integrationszentren gehören z. B.:

  • Bestands- und Bedarfsanalysen zu integrationsrelevanten Daten und Fakten,
  • Entwicklung integrationspolitischer Handlungskonzepte,
  • Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der biografiebegleitenden Bildungskette (Kindergarten, Schule, Übergang Schule-Beruf),
  • Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer,
  • Programme wie „Griffbereit“, „Rucksack“ und  „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“,
  • Bildungspartnerschaften zwischen KiTa, Schule und Elternhaus,
  • Interkulturelle Profilierung von Kultureinrichtungen,
  • Förderung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund,
  • Berücksichtigung kultursensibler Aspekte in der Altenhilfe.


Weitere Informationen: www.kommunale-integrationszentren.nrw.de sowie www.schulministerium.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867 3505 und -3506. 

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