Minister Schneider: Umwandlung von Minijobs in feste Arbeitsverhältnisse nützt auch den Arbeitgebern

Zweites Modellprojekt zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

9. Juli 2015

Das Vorhaben, an dem sich Arbeitsvermittler, Gewerkschaften und Arbeitgeber in Dortmund und Unna gemeinsam beteiligen, wird vom Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider stellte erste Ergebnisse des aktuellen Projektes zur „Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ vor. Das Vorhaben, an dem sich Arbeitsvermittler, Gewerkschaften und Arbeitgeber in Dortmund und Unna gemeinsam beteiligen, wird vom Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert. „Die beteiligten Branchenverbände haben erkannt, dass die Umwandlung von Minijobs sich auch für Unternehmen lohnt und unterstützen das Modellprojekt im eigenen Interesse“, so Guntram Schneider.
 
Bereits seit einiger Zeit ziehen dort Jobcenter, DGB, der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland und die Gebäudereiniger-Innung, die Kreishandwerkerschaft und die Wirtschaftsförderung Dortmund an einem Strang. Allein in den letzten eineinhalb Jahren konnten bereits 1.400 feste Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Potential für Umwandlungen in dem Förderprojekt ist sehr hoch. Rund zwei Drittel der Unternehmen planen in nächster Zeit Umwandlungen. Das ist das Ergebnis einer telefonischen Befragung von 880 Unternehmen und Interviews mit 20 Unternehmen aus der Region. Laut Einschätzung der Projektbeteiligten wurde die Bereitschaft zur Umwandlung durch die Einführung des Mindestlohns tendenziell sogar noch befördert. Im Team Mini-Job (Jobcenter Dortmund) konnten nur auf Grund der Einführung des Mindestlohns zwischen Januar und März dieses Jahres 30 Umwandlungen realisiert werden. Das ist ein spürbarer Anstieg.
 
Hintergrund für die Bereitschaft: „Wer dauerhaft beschäftigt ist, ist produktiver und kreativer als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Und: Die Abgaben bei Minijobs sind höher als bei vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Jobs“, so Guntram Schneider. Rund ein Drittel höher, errechnete das Arbeitsministerium. „Wer sich also an Recht und Gesetz hält als Arbeitgeber, zahlt bei Minijobs drauf. Nur wer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihr Recht betrügt, hat also finanzielle Vorteile“, so Schneider weiter. Denn auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall- und bezahlten Erholungsurlaub. Die Landesregierung wolle die Minijobs zwar nicht abschaffen, aber „wir haben als Landesregierung ein Interesse, dauerhafte, feste Beschäftigungsverhältnisse zu etablieren und zeigen, dass das geht“, sagte der Arbeitsminister.
 
Derzeit arbeiten in Nordrhein-Westfalen über 1,66 Millionen Menschen in Minijobs, die meisten im gewerblichen Bereich mit 1.593.134 Minijobs (Frauenanteil: 61%). In Privathaushalten sind derzeit 76.384 (Frauenanteil: 91%) Menschen in Minijobs beschäftigt. Im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ informiert das Arbeitsministerium mit einer Hotline, Veranstaltungen, Ausstellungen, Infomaterial, einem Onlineauftritt und Videoclips in den sozialen Medien über Rechte und Pflichten der Beschäftigten und Arbeitgeber.
 
Mehr Infos im Netz: www.landderfairenarbeit.nrw.de.
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de