Minister Schneider: Sozialdumping darf in Europa nicht zum Erfolgsrezept werden / NRW-Arbeitsminister für faire Arbeitnehmer-Entsendung

5. November 2012
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Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider setzt sich bei den Abgeordneten des Europäischen Parlaments für einen wirksameren Schutz von Arbeitnehmerrechten ein. „Ich will ein soziales Europa und einen fairen Wettbewerb. Und ich will kein Europa, in dem das Lohn­gefüge nach unten getrieben und Sozialdumping zum Erfolgsrezept wird“, sagte Schneider in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider setzt sich bei den Abgeordneten des Europäischen Parlaments für einen wirksameren Schutz von Arbeitnehmerrechten ein. „Ich will ein soziales Europa und einen fairen Wettbewerb. Und ich will kein Europa, in dem das Lohn­gefüge nach unten getrieben und Sozialdumping zum Erfolgsrezept wird“, sagte Schneider in Düsseldorf.

Anlass ist ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Vorschlag zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie. Schneider lehnt diesen als unzureichend ab: „Wir müssen sehr aufpassen, dass dies kein zahnloser Tiger bleibt. Die Entsendemöglichkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten missbraucht werden.“

Am heutigen Abend wolle er in Brüssel bei Abgeordneten des Euro-päischen Parlaments für eine faire Regelung zur Entsenderichtlinie werben, sagte Schneider. „Völlig inakzeptabel wäre es beispielsweise, wenn Unternehmen eine Briefkastenfirma in Polen gründen und ihre Beschäftigten in Deutschland jahrelang zu polnischen Tarifen und Arbeitsbedingungen beschäftigen würden.“

Im Interesse der Beschäftigten aber auch aller seriösen Unternehmen in Deutschland müssen aus Schneiders Sicht vier Punkte bei der Durchsetzung der Entsenderichtlinie erfüllt werden:

  • Die Bedingungen für eine Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen eindeutig geregelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
  • Die Rechtsfolgen von Missbrauch dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Alle Unternehmen, die Missbrauch mit der Entsendung betreiben, oder davon profitieren, sollen dafür auch gerade stehen müssen.
  • Die Kontrollmöglichkeiten nationaler Behörden dürfen nicht eingeschränkt werden. Insbesondere müssen verdachtsunabhängige Kontrollen uneingeschränkt möglich bleiben.
  • Gewerkschaften müssen die Möglichkeit erhalten, auch im eigenen Namen mit Einwilligung der entsandten Beschäftigten deren Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Die Entsenderichtlinie soll den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regeln, die von ihren Betrieben zur Arbeit in ein anderes EU-Land geschickt werden. Derzeit wird in Brüssel ein Vorschlag für eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie diskutiert. Diese soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2013 im Europäischen Parlament verabschiedet werden.


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