Minister Schneider: In nur zwei Jahren eine vorbildliche Infrastruktur für die Integration in den Kommunen aufgebaut

25. April 2014
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In den NRW-Kreisen und kreisfreien Städten haben bereits 49 Kommunale Integrationszentren ihre Arbeit aufgenommen oder sind kurz davor. „Damit haben wir in nur zwei Jahren eine fast flächendeckende Infrastruktur für die Integration in den Kommunen aufgebaut“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider in einer Zwischenbilanz gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Mittlerweile haben alle kreisfreien Städte und fast alle Kreise ein solches Zentrum.

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Kommunale Integrationszentren in NRW fast flächendeckend

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilen mit:

In den NRW-Kreisen und kreisfreien Städten haben bereits 49 Kommunale Integrationszentren ihre Arbeit aufgenommen oder sind kurz davor. „Damit haben wir in nur zwei Jahren eine fast flächendeckende Infrastruktur für die Integration in den Kommunen aufgebaut“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider in einer Zwischenbilanz gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Mittlerweile haben alle kreisfreien Städte und fast alle Kreise ein solches Zentrum.

„Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück unseres Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Integration vor Ort gelingt“, so Schneider weiter. „NRW ist damit bundesweit Vorreiter, was auch das große Interesse aus anderen Bundesländern an unserem Erfolgsmodell beweist“.

„Die Kommunalen Integrationszentren bauen auf den guten Erfahrungen der bisherigen Regionalen Arbeitsstellen für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien (RAA) auf“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Sie verknüpfen den Grundgedanken der ‚Integration durch Bildung‘ mit der Querschnittsaufgabe Integration. Gerade mit ihren langjährigen Erfahrungen tragen sie zu einer sprach- und kultursensiblen Unterrichts- und Schulentwicklung bei. Eine besondere Bedeutung hat dabei auch die Einbeziehung der Eltern, beispielsweise über das Angebot ‚Rucksack‘, das im Jahr 2013 neu konzipiert wurde.“

Die bereits arbeitenden Kommunalen Integrationszentren (KI) – so Minister Schneider – weisen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten eine große Bandbreite auf, die die vor Ort herrschende Situation widerspiegeln. So haben beispielsweise die KI in Duisburg, Essen und Wuppertal zentrale Funktionen bei der Koordinierung der städtischen Angebote und Strukturen im Zusammenhang mit der Neuzuwanderung aus Südosteuropa übernommen. Die überwiegende Zahl der Zentren engagiert sich bei der Beschulung neu eingereister Kinder und Jugendlicher, der sogenannten Seiteneinsteiger.

Verschiedene KI – beispielsweise in Gelsenkirchen und in den Kreisen Ennepe-Ruhr und Unna – engagieren sich gemeinsam mit den Integrationsräten vor Ort für die am 25. Mai anstehenden Integrationsratswahlen. Sie machen auf die Wahlen aufmerksam und versuchen Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, die die Vielfalt der Bevölkerung mit Migrationshintergrund widerspiegeln. Anderenorts – so etwa in Stadt und Region Aachen, Hamm, Remscheid und im Kreis Mettmann – steht das Thema Senioren mit Migrationshintergrund im Mittelpunkt. Und viele KI unterstützen durch Beratung das bürgerschaftliche Engagement von Migrantenselbstorganisationen.

Der für Integration zuständige Staatssekretär Thorsten Klute startet heute in Duisburg eine Tour, um sich vor Ort über die Arbeit der Kommunalen Integrationszentren zu informieren. Bis Anfang Juli wird Klute Kommunale Integrationszentren in Bonn, Münster und Solingen sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis und den Kreisen Höxter und Wesel besuchen.

Die Personalkosten der Kommunalen Integrationszentren trägt das Land. Kreise bzw. kreisfreie Städte erhalten vom Ministerium für Schule und Weiterbildung jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung bereit. Kreis bzw. kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs.

Eine landesweite Koordinierungsstelle (LaKI) mit Sitz in Dortmund unterstützt die KI bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte, zum Beispiel mit Fortbildungsangeboten oder Konzepten zur Interkulturellen Öffnung der Verwal¬tung. Weitere wichtige Aufgaben bestehen darin, den Transfer guter Praxis aus den verschiedensten Handlungsfeldern wie Gesundheit, Senioren oder Sport zu moderieren, entsprechende Netzwerke zu initiieren und bei den Herausforderungen der Neuzuwanderung Hilfestellung zu leisten. Zu den Koordinationsaufgaben gehören auch der Aufbau und die Pflege eines landesweiten Beratungs- und Fortbildungspools für den Bildungsbereich, die Unterstützung des Netzwerks „Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte“, die Landeskoordination des Programms „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ sowie die Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Bildung in Sprache und Schrift“ (BISS) in Nordrhein-Westfalen. Ministerin Löhrmann: „Diese enge Verzahnung von Bildungs- und Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen ist im Interesse der Beteiligten und zukunftsweisend.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118 oder an die Pressestelle des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Telefon: 0211 5867-3505.

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