Minister Schneider: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern / Zweisprachige Flyer zum Mutterschutzgesetz

13. November 2012
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Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat erstmals zwei­sprachige Flyer zum Mutterschutzgesetz herausgegeben. Sie liegen in deutsch-türkischer, deutsch-russischer, deutsch-polnischer und deutsch-rumänischer Auflage vor. „Erwerbstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Nur wer diese Rechte kennt, kann sie gegebenenfalls auch einfordern“, sagte Arbeits­minister Guntram Schneider in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat erstmals zwei­sprachige Flyer zum Mutterschutzgesetz herausgegeben. Sie liegen in deutsch-türkischer, deutsch-russischer, deutsch-polnischer und deutsch-rumänischer Auflage vor.

„Erwerbstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Nur wer diese Rechte kennt, kann sie gegebenenfalls auch einfordern“, sagte Arbeits­minister Guntram Schneider in Düsseldorf.

Die Arbeitsschutzbehörden – so der Minister weiter – hätten ihm be­richtet, dass schwangere Arbeitnehmerinnen mit Migrationshintergrund ihre Rechte im Rahmen des Mutterschutzgesetzes häufig nicht kennen. „Das Gesetz schützt die Gesundheit werdender Mütter und ihrer Kinder vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Darüber hinaus sind schwangere Frauen und Mütter bis zum Ablauf des vierten Monats nach der Entbindung sowie während der Elternzeit grundsätzlich vor Kün­digung geschützt“, so Schneider.

Die Flyer enthalten in übersichtlicher Darstellung die wichtigsten Gesetzesregelungen zum Mutterschutz und geben Hinweise, wo weitere Informationen eingeholt werden können. Sie stehen unter www.arbeitsschutz.nrw.de zum Download zur Verfügung und können auch über die Internetseiten des Arbeitsministeriums www.mais.nrw.de kostenlos angefordert werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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