Minister Schneider: NRW-Kabinett billigt Landesgesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

16. Juli 2012
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Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll in Nordrhein-Westfalen demnächst einfacher werden. Dafür sorgt das vom NRW-Kabinett gebilligte Landesanerkennungsgesetz, dessen Entwurf Arbeitsminister Guntram Schneider vorgestellt hat: „Schätzungsweise 60 bis 80.000 Einwanderinnen und Einwanderer verfügen in Nordrhein-Westfalen über qualifizierte Berufsabschlüsse, die hierzulande nicht anerkannt sind. Darunter sind Fachkräfte, die dringend gebraucht werden.“

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll in Nordrhein-Westfalen demnächst einfacher werden. Dafür sorgt das vom NRW-Kabinett gebilligte Landesanerkennungsgesetz, dessen Entwurf Arbeitsminister Guntram Schneider heute in Düsseldorf vorgestellt hat: „Schätzungsweise 60 bis 80.000 Einwanderinnen und Einwanderer verfügen in Nordrhein-Westfalen über qualifizierte Berufsabschlüsse, die hierzulande nicht anerkannt sind. Darunter sind Fachkräfte, die dringend gebraucht werden.“
Es sei ein gesellschaftlicher Offenbarungseid und wirtschaftlicher Irrsinn, dass Menschen, die ein Ingenieurdiplom oder andere Qualifikationen erworben hätten, als Hilfskräfte angestellt würden. „Mit unserem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir in Nordrhein-Westfalen die Grundlage, um in Zeiten eines wachsenden Fachkräftemangels ausländische Qualifikationen besser nutzen zu können“, so Minister Schneider. Gleichzeitig sei dies auch „Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber den Zugewanderten und ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit.“

Nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes, das in erster Linie die Handwerksberufe und die IHK-Berufe betrifft (z. B. Maurer und Industriekaufleute) aber auch Ärzte, sind nun die Länder aufgefordert, auch die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe, wie z.B. Ingenieure, Architekten oder Erzieher gesetzlich zu regeln. NRW hat jetzt als erstes Flächenland einen Landesgesetzentwurf vorgelegt, der nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung geht. Demnach werden vom Landesanerkennungsgesetz 165 Berufe erfasst. „Durch den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes möchten wir ein klares, einheitliches und faires Verfahren definieren, das zu einer raschen und systematischen Berufsanerkennung führt. Dazu gehört das Versprechen an die Betroffenen, das das Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen ist“, so Minister Schneider.

Neben einem systematischen Anerkennungsverfahren soll in Nordrhein-Westfalen, anders als von der Bundesregierung vorgesehen, auch eine umfassende Beratungsstruktur für die Betroffenen aufgebaut werden, sagte Arbeitsminister Schneider: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Migrantinnen und Migranten auf dem Weg zum Anerkennungsverfahren nicht alleine zu lassen. Deshalb wollen wir auf kommunaler Ebene ein Beratungsnetzwerk aufbauen“.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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