Minister Schneider: Leichtsinn und fehlerhafte Böller können zu schweren Unfällen führen / Am 28.12. ist Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk

27. Dezember 2013
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Vor dem Verkaufsbeginn mahnt Arbeitsminister Guntram Schneider zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerksartikeln: „Leichtsinniges Hantieren unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder und Jugendliche oder illegale und fehlerhafte Böller – all dies führt alle Jahre wieder zu gefährlichen Unfällen.“ Der Minister rät dringend davon ab, über das Internet bezogenes Feuerwerk zu verwenden, das für den deutschen Markt nicht zugelassen ist: „Die explosive Wirkung ist nicht abschätzbar und unter Umständen deutlich stärker als bei legalem Feuerwerk. Allein der Lärmpegel der Feuerwerkskörper kann das Mehrfache der Lautstärke eines Düsenjets betragen.“

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Vor dem morgigen Verkaufsbeginn mahnt Arbeitsminister Guntram Schneider zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerksartikeln: „Leichtsinniges Hantieren unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder und Jugendliche oder illegale und fehlerhafte Böller – all dies führt alle Jahre wieder zu gefährlichen Unfällen.“

Der Minister rät dringend davon ab, über das Internet bezogenes Feuerwerk zu verwenden, das für den deutschen Markt nicht zugelassen ist: „Die explosive Wirkung ist nicht abschätzbar und unter Umständen deutlich stärker als bei legalem Feuerwerk. Allein der Lärmpegel der Feuerwerkskörper kann das Mehrfache der Lautstärke eines Düsenjets betragen.“

Zugelassene Feuerwerksartikel sind am BAM-Prüfsiegel oder einem CE-Zeichen zu erkennen. „Wenn nichts davon auf der Verpackung zu sehen ist, dürfte es sich um einen illegalen Import handeln. Die Verwendung solcher Feuerwerkskörper ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar“, sagte der Minister. Wer seine Feuerwerksartikel in namhaften Einzelhandelsgeschäften einkaufe, könne aber in der Regel davon ausgehen, dass er zugelassenes Feuerwerk erwirbt.

Minister Schneider hat vorsorglich die Arbeitsschutzverwaltung gebeten, bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird. Dabei überprüfen die Experten auch, ob beispielsweise die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember gestattet, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern ist zu beachten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – dazu gehören Raketen, Kanonenschläge oder Böller – nur in die Hand von Personen über 18 Jahren gehören. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe an Kinder und Jugendliche.

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
  • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten: z.B. schwere Sektflaschen
  • Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen geschlossen halten
  • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen


Schließlich warnte Schneider davor, unter Alkoholeinfluss die Gefahren zu unterschätzen, die auch mit zugelassenem Feuerwerk auftreten können.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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