Minister Schneider: Gericht hat gerechte Mittelverteilung bestätigt / Arbeitsminister begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW

10. Dezember 2013
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Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld. „Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt“, sagte Schneider in Düsseldorf. Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden. Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld. „Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt“, sagte Schneider in Düsseldorf.

Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden. Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.

Minister Schneider: „Das Gericht hat nun bestätigt, dass wir ein faires Verfahren gefunden haben und die Kommunen nicht überfordern. Denn wir verlangen grundsätzlich keine Rückzahlung, sondern wollen die Überzahlungen mit künftigen Zahlungen im Wege der Verrechnung ausgleichen, und das über einen langen Zeitraum.“ Die 17 Beschwerdeführer seien nicht in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung verletzt und das Gebot der Gleichbehandlung der Kommunen sei eingehalten worden. „Jetzt besteht Planungssicherheit für alle 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW“, sagte der Minister weiter.

Hintergrund ist die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005. Danach hat das Land Ausgaben für das Wohngeld eingespart, da ein Großteil der Berechtigten fortan von den Kommunen Leistungen der Grundsicherung erhielt. Die eingesparten Gelder hat das Land nach einem bestimmten Schlüssel an die kommunalen Grundsicherungsträger weitergeleitet.

Das Landesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 festgestellt, dass die der Mittelverteilung zugrunde liegenden Daten korrigiert werden mussten, um die Ungleichbehandlung einzelner Kommunen in den Jahren 2007 bis 2009 zu beseitigen. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, einen rückwirkenden Ausgleich für diesen Zeitraum zu schaffen. Diesem Auftrag war der Landesgesetzgeber durch die jetzt von einigen Kommunen erfolglos angefochtene Neuregelung im Ausführungsgesetz zum SGB II nachgekommen. Gleichzeitig erhielten die Kommunen, die in den Jahren 2007 bis 2009 zu geringe Zuweisungen erhalten haben, im Jahr 2010 einen Ausgleich von rund 240 Millionen Euro vom Land.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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