Minister Schneider: Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds fließen wieder nach NRW / Nach Prüfung durch EU-Kommission

19. Juli 2013
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Die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen wieder für die nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktprogramme. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der Projektakten durch die EU-Kommission. „Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Denn für NRW sind die europäischen Gelder sehr wichtig. Wir haben einen schwierigen, von Strukturwandel geprägten Arbeitsmarkt. Die EU hilft uns mit ihrer Förderung eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, die viele Menschen wieder in Arbeit bringt“, sagte Guntram Schneider nach Bekanntwerden der Brüsseler Entscheidung in Düsseldorf. In dem offiziellen Schreiben der EU-Kommission wird bestätigt, dass die Anfang März 2013 verfügte Aussetzung der Zahlungen aus dem ESF-Programm mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird, teilte das NRW-Arbeits- und Sozialministerium mit. „Damit ist der Weg unmittelbar frei für die Auszahlung von bislang gesperrten 62 Millionen Euro aus dem EU-Fördertopf. Die arbeitsmarktpolitischen Projekte in NRW sind damit ebenso gesichert wie weitere Erstattungen für laufende Programme,“ so Schneider.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen wieder für die nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktprogramme. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der Projektakten durch die EU-Kommission. „Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Denn für NRW sind die europäischen Gelder sehr wichtig. Wir haben einen schwierigen, von Strukturwandel geprägten Arbeitsmarkt. Die EU hilft uns mit ihrer Förderung eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, die viele Menschen wieder in Arbeit bringt“, sagte Guntram Schneider nach Bekanntwerden der Brüsseler Entscheidung in Düsseldorf.

In dem offiziellen Schreiben der EU-Kommission wird bestätigt, dass die Anfang März 2013 verfügte Aussetzung der Zahlungen aus dem ESF-Programm mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird, teilte das NRW-Arbeits- und Sozialministerium mit. „Damit ist der Weg unmittelbar frei für die Auszahlung von bislang gesperrten 62 Millionen Euro aus dem EU-Fördertopf. Die arbeitsmarktpolitischen Projekte in NRW sind damit ebenso gesichert wie weitere Erstattungen für laufende Programme,“ so Schneider.

Die Entscheidung der EU-Kommission geht zurück auf eine im Mai und Juni dieses Jahres erfolgte Vor-Ort-Prüfung durch Brüsseler Beamte. Hintergrund für die Prüfung war eine zu hohe Fehlerquote bei den Projektabrechnungen gewesen. Die war zustande gekommen, nachdem die schwarz-gelbe Vorgängerregierung die für die Prüfung zuständigen Versorgungsämter aufgelöst hatte. Seitdem sind die fünf Bezirksregierungen im Land für die Prüfung der geförderten Projekte und die Verwendung der EU-Gelder zuständig. Dieser Zuständigkeitswechsel hatte kurzfristig zu einer erhöhten Fehlerquote geführt. Um diesen Mangel zu beheben, hatte der amtierende Minister Guntram Schneider schärfere Kontrollen und Checklisten bei der Prüfung der Projekte angeordnet, so dass die Fehlerquote nunmehr deutlich gesenkt werden konnte.

Verbunden mit der Aufhebung der Suspendierung ist die Erwartung der EU-Kommission, dass Nordrhein-Westfalen weitere Verbesserungen im Verwaltungs- und Kontrollsystem durchführen werde, so das Ministerium. Dies betrifft insbesondere Umfang und Intensität der Prüfungen sowie Steuerung und Anleitung der Bezirksregierungen. Minister Schneider zeigte sich zuversichtlich: „Wir haben die beanstandeten Mängel beseitigt und arbeiten nun intensiv daran, die Bürokratie zu vereinfachen.“

Mit den Fördergeldern aus dem Europäischen Sozialfond werden Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Arbeitslose in Nordrhein-Westfalen bezuschusst.


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