Minister Schneider: Gefährliche Pedelecs müssen aus dem Verkehr gezogen werden / Arbeitsschutz startet Marktüberwachungsprogramm

31. Mai 2013
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Das Land Nordrhein-Westfalen lässt gezielt die Sicherheit von Elektrofahrrädern überprüfen. Seit 2012 haben sich Unfälle aufgrund technischer Mängel mit den sogenannten Pedelecs25 gehäuft. Daraufhin haben sich die Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen seit Herbst letzten Jahres intensiv mit den Fahrrädern mit Hilfsmotor befasst, die Pedelecs25 getestet und ein Marktüberwachungsprogramm entwickelt, das jetzt startet. Viele Hersteller und Importeure dieser Räder mit Elektromotor haben ihren Firmensitz in den beiden beteiligten Bundesländern. Bei den Tests in den letzten Monaten kamen zum Teil alarmierende Ergebnisse heraus. „Technisch mangelhafte Pedelecs25 sind eine Gefahr für die Gesundheit und müssen aus dem Verkehr gezogen werden“, sagte Landesarbeitsminister Guntram Schneider, der auch für die Einhaltung von Produktsicherheit zuständig ist.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen lässt gezielt die Sicherheit von Elektrofahrrädern überprüfen. Seit 2012 haben sich Unfälle aufgrund technischer Mängel mit den sogenannten Pedelecs25 gehäuft. Daraufhin haben sich die Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen seit Herbst letzten Jahres intensiv mit den Fahrrädern mit Hilfsmotor befasst, die Pedelecs25 getestet und ein Marktüberwachungsprogramm entwickelt, das jetzt startet.

Viele Hersteller und Importeure dieser Räder mit Elektromotor haben ihren Firmensitz in den beiden beteiligten Bundesländern. Bei den Tests in den letzten Monaten kamen zum Teil alarmierende Ergebnisse heraus. „Technisch mangelhafte Pedelecs25 sind eine Gefahr für die Gesundheit und müssen aus dem Verkehr gezogen werden“, sagte Landesarbeitsminister Guntram Schneider, der auch für die Einhaltung von Produktsicherheit zuständig ist. Die Ergebnisse der Arbeitsschutzbehörden wurden jüngst von der Stiftung Warentest noch einmal bestätigt. Die Überprüfungen, die bis November 2013 stichprobenartig bei Herstellern, Händlern und Importeuren durchgeführt werden, übernehmen die Bezirksregierungen. Nach einer ersten Vorabstichprobe hat die Bezirksregierung Köln in dieser Woche bereits erste Pedelecs25 wegen technischer Mängel zurückgerufen.

Bei Pedelecs25 handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind. Die Unterstützung des Fahrers reduziert sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit bis zum Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört. Die Pedelecs 25 sind keine Fahrzeuge wie Pkw oder Motorräder, sondern im gesetzgeberischen Sinne Maschinen. Daher kann nach EU-Recht bislang auch keine verpflichtende Sicherheitsprüfung wie bei Pkw vorgeschrieben werden.

Die Arbeitsschützer in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben nun neben der Entwicklung von Marktüberwachungsinstrumenten – einer Checkliste für die Prüfer – auch ein Verfahren zur Erarbeitung einer „Pedelec-Norm" in Gang gesetzt. Diese soll künftig Mängel verhindern, wie sie seit 2012 verstärkt aufgetreten waren, und für mehr Verbrauchersicherheit sorgen. 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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