Minister Schneider fordert Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf einzelne Branchen / Umfangreiche Studie zu Krisenreaktionen in Brüssel vorgelegt – Positive Erfahrungen bei Sonderkonjunkturen nutzen

10. März 2014
Default Press-Release Image

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider spricht sich für eine Ausweitung staatlicher Instrumente zur Beschäftigungssicherung in Krisen aus. So soll seiner Ansicht nach beispielsweise eine gezielte Verlängerung der Kurzarbeiterregelung auch für bestimmte Wirtschaftszweige bis hin zu einzelnen Branchen möglich sein, wenn eine entsprechende Sonderkonjunktur dies nötig mache. „Wir sollten die positiven Erfahrungen aus der letzten großen Wirtschaftskrise 2008/2009 auch für Branchenkonjunkturen nutzen, um Beschäftigung zu stabilisieren”, erklärte Schneider am Montag in Brüssel bei einer Tagung seines Ministeriums zum Thema Strategien zur Beschäftigungssicherung in Krisen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider spricht sich für eine Ausweitung staatlicher Instrumente zur Beschäftigungssicherung in Krisen aus. So soll seiner Ansicht nach beispielsweise eine gezielte Verlängerung der Kurzarbeiterregelung auch für bestimmte Wirtschaftszweige bis hin zu einzelnen Branchen möglich sein, wenn eine entsprechende Sonderkonjunktur dies nötig mache. „Wir sollten die positiven Erfahrungen aus der letzten großen Wirtschaftskrise 2008/2009 auch für Branchenkonjunkturen nutzen, um Beschäftigung zu stabilisieren”, erklärte Schneider am Montag in Brüssel bei einer Tagung seines Ministeriums zum Thema Strategien zur Beschäftigungssicherung in Krisen.

Die Ausdehnung der Kurzarbeiterregelung im Jahr 2008 von sechs auf letztlich 24 Monate habe erheblich dazu beigetragen, dass die Krise in Deutschland ohne Massenarbeitslosigkeit einherging und bei anziehender Konjunktur die Unternehmen zu großen Teilen weiter auf ihre Fachkräfte zurückgreifen konnten.

Dies sei aber nur ein Instrument der Krisenbewältigung gewesen, erläuterte Schneider in Brüssel. Noch größeren Anteil hätten Arbeitszeitstrategien in den Betrieben gehabt, indem Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitkorridore in erheblichem Ausmaß zur Beschäftigungssicherung eingesetzt worden seien. Insgesamt habe es in den Jahren 2008 bis 2012 so eine Arbeitszeitverkürzung von 1,5 Milliarden Stunden in Deutschland gegeben, die zum größten Teil von Beschäftigten und Unternehmen unter Verzicht auf Einkommen und Gewinn geleistet worden sei. „Dieses Erfolgsmodell war nur durch eine entwickelte Sozialpartnerschaft und funktionierende Tarifsysteme möglich”, erinnerte Schneider.

Insbesondere im produzierenden Sektor seien diese Instrumente erfolgreich eingesetzt worden und hätten Anteil an der raschen Erholung nach der Krise, wie eine von der NRW-Landesregierung in Auftrag gegebene und am Montag in Brüssel vorgelegte Studie der TU Dortmund unter der wissenschaftlichen Leitung von Hermann Groß belege. Dafür wurden über eintausend Unternehmen jeweils in einer typischen Märzwoche der Jahre 2008, 2010 und 2012 zu ihren Reaktionen auf die Finanz- und Wirtschaftskrise befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen auch den volkswirtschaftlichen Gewinn durch den flexiblen Einsatz von Arbeitszeitmodellen in den Betrieben. Das Sozialversicherungssystem sei auf diese Weise von erheblichen Belastungen verschont geblieben. „Die Studie belegt, dass es sinnvoll ist, eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung in Zukunft auch für einzelne Branchen zuzulassen, die sich einer krisenhaften Sonderkonjunktur befinden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, diese Regelung auch auf Zeitarbeitsunternehmen auszuweiten”, schlussfolgerte Schneider. Nordrhein-Westfalen werde sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative stark machen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de