Minister Schneider: Fleischindustrie vergibt eine Chance / Zur Absage der Verhandlungen über einen Mindestlohn für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auf Schlachthöfen

9. September 2013
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Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider rät den Unternehmen der Fleischindustrie, mit dem Tarifpartner zu einem Abschluss bei der Einführung eines Mindestlohnes zu kommen. Dass ein entsprechendes Verhandlungsangebot an die NGG überraschend gescheitert ist, dürfe kaum für eine Verbesserung des Images der Branche sorgen, vermutet Guntram Schneider: „Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter werden im Deutschland des 21. Jahrhunderts nicht nach Gutsherrenart festgelegt. Sie dürfen nicht von persönlichen Befindlichkeiten einzelner Verhandlungspartner abhängen – und seien sie auch noch so gewichtig in ihrer Branche.“ Minister Schneider hatte jüngst auf die häufig mangelhaften Arbeitsbedingungen in Fleischzerlegbetrieben in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Ein Ergebnis der Arbeitsschutzkontrolleure war, dass die Unternehmen die Produktion zu weiten Teilen an Werkvertragsfirmen vergeben.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider rät den Unternehmen der Fleischindustrie, mit dem Tarifpartner zu einem Abschluss bei der Einführung eines Mindestlohnes zu kommen. Dass ein entsprechendes Verhandlungsangebot an die NGG überraschend gescheitert ist, dürfe kaum für eine Verbesserung des Images der Branche sorgen, vermutet Guntram Schneider: „Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter werden im Deutschland des 21. Jahrhunderts nicht nach Gutsherrenart festgelegt. Sie dürfen nicht von persönlichen Befindlichkeiten einzelner Verhandlungspartner abhängen – und seien sie auch noch so gewichtig in ihrer Branche.“

Minister Schneider hatte jüngst auf die häufig mangelhaften Arbeitsbedingungen in Fleischzerlegbetrieben in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Ein Ergebnis der Arbeitsschutzkontrolleure war, dass die Unternehmen die Produktion zu weiten Teilen an Werkvertragsfirmen vergeben. „Die Einführung verbindlicher tarifvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen sind notwendig, um ein Lohndumping über Werkverträge zu beenden. Das gilt nicht nur für die Fleischindustrie. Die hätte jetzt aber die Chance, mit gutem Beispiel voran zu gehen“, erklärte der Minister.

Einzelfall-Lösungen erteilte Arbeitsminister Schneider eine klare Absage: „Offensichtlich freiwillige, nicht justiziable Vereinbarungen zwischen Unternehmen und den Kommunen, in denen diese Standorte sind, haben den Charakter der Unverbindlichkeit und sind deshalb kein Ersatz für rechtsverbindliche Tarifverträge oder Gesetze. Solche Bestrebungen müssen deshalb als Manöver betrachtet werden, um verbindliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen zu verhindern.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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