Minister Schneider: Feuerwerk ist Sprengstoff – Verkaufsstellen werden kontrolliert

26. Dezember 2014

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester startet in diesem Jahr am 29. Dezember 2014. Das Abbrennen beschränkt sich auf den 31. Dezember 2014 und den 1. Januar 2015.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester startet in diesem Jahr am 29. Dezember 2014. Das Abbrennen beschränkt sich auf den 31. Dezember 2014 und den 1. Januar 2015. „Eltern sollten vor allem an ihre Verantwortung für die Sicherheit der Kinder denken“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider und mahnte Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk an. In diesem Zusammenhang weist das Ministerium darauf hin, dass nicht nur der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 (beispielsweise Raketen, Kanonenschläge und Böller) an Personen unter 18 Jahren verboten ist, sondern Erwachsene diese Artikel auch nicht an Minderjährige weitergeben dürfen.
 
Auf Veranlassung des Arbeitsministers werden Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung ab dem 29. Dezember 2014 in Einzelhandelsgeschäften überprüfen, ob bei der Lagerung und dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes eingehalten werden. Bei den Überprüfungen im vorigen Jahr wurden bei Einzelhändlern Verstöße festgestellt, die zu 34 Bußgeldverfahren und der Einleitung eines Strafverfahrens führten. „Ich möchte, dass alle gut ins neue Jahr kommen, deswegen sollte beachtet werden, dass Feuerwerk Sprengstoff ist. Vermeintlich billiges Feuerwerk kann Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen kommen“, erklärte Schneider. Es sollte deshalb der eigenen Sicherheit zuliebe darauf geachtet werden, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Zeichen oder der so genannten BAM-Nummer - der Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung - zu kaufen. Kauf bei dubiosen Quellen im Internet sollte unterlassen werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk können nach dem Sprengstoffgesetz sogar als Straftat geahndet werden. Beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk treten Temperaturen von mehr als 1.000 Grad Celsius auf. Es besteht die Gefahr schwerster Verbrennungen, ganz zu schweigen von der explosiven Wirkung, die jedes Jahr aufs Neue Menschen das Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen der Hände kostet.
 
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Nach dem Anzünden von Raketen, Fontänen etc. sich schnell entfernen
  • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten: keine Bier- sondern schwere Sektflaschen, am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
  • Raketen, Fontänen etc. nicht unter Bäumen, Laternen etc. abfeuern
  • „Blindgänger“ niemals erneut anzünden
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten
  • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen

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