Minister Schneider erklärt Tarifvertrag für Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich

6. November 2012
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Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. „Wir schützen damit die Interessen der rund 45.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. „Wir schützen damit die Interessen der rund 45.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

Der Tarifvertrag wurde rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 als Anschlusstarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonder­urlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld zwischen 140 und 420 Euro je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld (je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 210 und 550 Euro) geregelt. Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigten des Bäckerhandwerks in NRW.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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