Minister Schneider: Ergebnisse des Vorjahres waren ein Warnschuss / Deutlich weniger Mängel bei CT-Untersuchungen

3. September 2014
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Die neuesten Überprüfungen von Untersuchungen mit Computertomographen (CT) haben deutlich weniger Mängel aufgezeigt als noch vor einem Jahr: Bei den Röntgenuntersuchungen mittels CT im Nacht- und Wochenenddienst sank die Zahl der durch den nordrhein-westfälischen Arbeitsschutz festgestellten Mängel um mehr als ein Drittel (38 Prozent). „Die von uns festgestellten, alarmierenden Kontrollergebnisse aus dem Vorjahr waren ein echter Warnschuss“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Offenbar haben die Krankenhäuser und Röntgenpraxen seitdem viel zur Beseitigung solcher Mängel unternommen.“
Schneider hatte 2013 auf beunruhigende Zahlen bei 127 kontrollierten Computertomographen hingewiesen. Bei den aktuellen Kontrollen wurden 155 weitere Einrichtungen überprüft. Dabei wurden zwar immer noch Mängel festgestellt, aber insgesamt war die Zahl deutlich geringer.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die neuesten Überprüfungen von Untersuchungen mit Computertomographen (CT) haben deutlich weniger Mängel aufgezeigt als noch vor einem Jahr: Bei den Röntgenuntersuchungen mittels CT im Nacht- und Wochenenddienst sank die Zahl der durch den nordrhein-westfälischen Arbeitsschutz festgestellten Mängel um mehr als ein Drittel (38 Prozent). „Die von uns festgestellten, alarmierenden Kontrollergebnisse aus dem Vorjahr waren ein echter Warnschuss“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Offenbar haben die Krankenhäuser und Röntgenpraxen seitdem viel zur Beseitigung solcher Mängel unternommen.“

Schneider hatte 2013 auf beunruhigende Zahlen bei 127 kontrollierten Computertomographen hingewiesen. Bei den aktuellen Kontrollen wurden 155 weitere Einrichtungen überprüft. Dabei wurden zwar immer noch Mängel festgestellt, aber insgesamt war die Zahl deutlich geringer.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • 19 Prozent (Vorjahr: 31 Prozent) der Ärztinnen und Ärzte, die zu entscheiden hatten, ob und welche CT-Untersuchung durchgeführt wird, und die Bilder begutachten, konnten nicht die hierfür notwendige Strahlenschutz-Fachkunde nachweisen.
  • 29 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent) der Ärztinnen und Ärzte, die Patienten bei teleradiologischen Untersuchungen am Untersuchungsort betreuen, konnten nicht die notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. Diese Kenntnisse sind erforderlich, damit bei möglichen Komplikationen eingegriffen werden kann.
  • Unverändert wurde bei 25 Prozent der Überprüfungen festgestellt, dass teleradiologische Untersuchungen ohne Zulassung durchgeführt wurden.

In Einzelfällen wurden Bußgeldverfahren gegen verantwortliche Personen in den Krankenhäusern und Arztpraxen eingeleitet, in weniger schwerwiegenden Fällen wurde den Betrieben eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. „Vor allem aber“, so Minister Schneider, „wollen wir in den Gesundheitseinrichtungen und auch während der Ausbildung der Ärzte und des Assistenzpersonals aufklären, damit sich die Voraussetzungen zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten weiter stetig verbessern.“

Die Arbeitsschutzverwaltung hatte in Schneiders Auftrag bereits in den Vor-jahren 127 Computertomographen kontrolliert. Die Ergebnisse waren Anlass, auch den Betrieb der restlichen CT in NRW zu überprüfen.

Bereits die Kontrollen im letzten Jahr hatten dazu geführt, dass mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Assistenzkräfte an Fortbildungen teilgenommen haben. Dieser Trend hält weiter an. Minister Schneider: „Auch dadurch sorgen wir dafür, dass die Computertomographie bewusster eingesetzt wird und Untersuchungen nach modernsten Methoden erfolgen.“


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