Minister Schneider: Endlich können Verstöße bei verbotenen Chemikalien geahndet werden / Bundesrat beschließt auf Betreiben NRWs Chemikalien-Sanktionsverordnung

22. März 2013
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Gefährliche Chemikalien in Produkten wie Kleidung, Babyartikeln oder Schmuck können künftig von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat auf Drängen des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit konnten wir endlich eine Regelungslücke schließen“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Gesundheitsschädliche Weichmacher in Babyschnullern, allergieauslösende Stoffe in Schmuckstücken, krebserregende Substanzen in Klebstoffen und hoch entzündliche Stoffe in Partyartikeln – das alles ist schon heute durch EU-Recht verboten“, sagte der Minister. Dennoch seien Verstöße bislang ohne direkte Folgen für die Hersteller, Importeure und Händler geblieben, weil die Bundesregierung versäumt hatte, dies in Sanktionen in nationalem Recht umzusetzen.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Gefährliche Chemikalien in Produkten wie Kleidung, Babyartikeln oder Schmuck können künftig von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat heute auf Drängen des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit konnten wir endlich eine Regelungslücke schließen“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf.

„Gesundheitsschädliche Weichmacher in Babyschnullern, allergieauslösende Stoffe in Schmuckstücken, krebserregende Substanzen in Klebstoffen und hoch entzündliche Stoffe in Partyartikeln – das alles ist schon heute durch EU-Recht verboten“, sagte der Minister. Dennoch seien Verstöße bislang ohne direkte Folgen für die Hersteller, Importeure und Händler geblieben, weil die Bundesregierung versäumt hatte, dies in Sanktionen in nationalem Recht umzusetzen.

Dank der jetzt vom Bundesrat beschlossenen Chemikalien-Sanktionsverordnung – so der Minister weiter – können die Marktüberwachungsbehörden nun die Staatsanwaltschaften einschalten, wenn Produkte auf dem Markt gefunden werden, die zu hohe Schadstoffgehalte haben oder sogar verboten sind. „In schweren Fällen können Gerichte jetzt sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren festsetzen“, sagte Schneider.

Hinzu komme eine weitere Verbesserung: Künftig können die Behörden direkt und unmittelbar ahnden, wenn Firmen oder Händler Verbraucherinnen und Verbrauchern keine oder falsche Auskünfte zu nicht verbotenen, aber besorgniserregenden Chemikalien in den angebotenen Waren erteilen. Das NRW-Arbeitsministerium hat zweisprachige Faltblätter zum Recht auf Auskunft nach der entsprechenden EU-Verordnung (REACH) erstellt. Diese Faltblätter liegen jetzt auch in deutsch-italienisch vor; deutsch-türkische und deutsch-russische Versionen werden schon seit längerer Zeit angeboten.

Die zweisprachigen Faltblätter zum Auskunftsrecht über besorgniserregende Stoffe im Internet: www.mais.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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