Minister Schneider: Einrichtung Kommunaler Integrationszentren geht zügig voran / 13 weitere Kommunen am Start

12. Juni 2013
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Die Vorbereitungen zur Einrichtung Kommunaler Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen gehen zügig voran. Seit Jahresbeginn haben 13 weitere Kreise und kreisfreie Städte vom Land die grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung eines solchen Zentrums erhalten. „Damit sind jetzt mehr als die Hälfte der Kommunen am Start, um ihre integrationspolitischen Aktivitäten in Kindergärten und Schulen, in Stadtteilen und Kultureinrichtungen, in Ausbildung, Gesundheit und Seniorenhilfe besser zu koordinieren und weiter zu entwickeln“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider im Integrationsausschuss des Landtages. Zuvor hatten bereits 16 Standorte das komplette Antragsverfahren durchlaufen, das Voraussetzung für die Landesförderung der Kommunalen Integrationszentren ist. Bei den jetzt grundsätzlich genehmigten 13 neuen Standorten wird mit einer endgültigen Bewilligung bis zur Sommerpause gerechnet.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Vorbereitungen zur Einrichtung Kommunaler Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen gehen zügig voran. Seit Jahresbeginn haben 13 weitere Kreise und kreisfreie Städte vom Land die grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung eines solchen Zentrums erhalten. „Damit sind jetzt mehr als die Hälfte der Kommunen am Start, um ihre integrationspolitischen Aktivitäten in Kindergärten und Schulen, in Stadtteilen und Kultureinrichtungen, in Ausbildung, Gesundheit und Seniorenhilfe besser zu koordinieren und weiter zu entwickeln“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider im Integrationsausschuss des Landtages.

Zuvor hatten bereits 16 Standorte das komplette Antragsverfahren durchlaufen, das Voraussetzung für die Landesförderung der Kommunalen Integrationszentren ist. Bei den jetzt grundsätzlich genehmigten 13 neuen Standorten wird mit einer endgültigen Bewilligung bis zur Sommerpause gerechnet. „Damit werden in wenigen Monaten voraussichtlich 29 Kommunale Integrationszentren ihre Arbeit aufgenommen haben“, so Schneider.

„Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik nach dem im letzten Jahr verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetz“, sagte der Minister. Aus weiteren 15 Kreisen und kreisfreien Städten wisse er, dass vor Ort intensive Gespräche zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums laufen. „Deshalb gehe ich davon aus, dass auch diese Kommunen in absehbarer Zeit Anträge auf die Einrichtung eines Zentrums einreichen werden – womit wir dann schon bei 44 wären, mehr als vier Fünftel der möglichen Standorte“, so Schneider.

Die Kommunalen Integrationszentren werden vom Integrationsministerium und vom Schulministerium gefördert. Das Integrationsministerium stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Millionen Euro vorgesehen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt allen kommunalen Integrationszentren jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs.

„Wir müssen die Chancen der Vielfalt nutzen“, forderte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Die Kommunalen Integrationszentren tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, den Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte gleiche Chancen in der Bildung zu eröffnen, Bildungsaufstieg und soziale Teilhabe zu ermöglichen.“

Für folgende Kreise und kreisfreie Städte war die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums bereits zum Jahresbeginn abschließend bewilligt worden: Kreise Soest, Gütersloh, Olpe, Heinsberg, Düren, Unna, Paderborn, Warendorf, Mettmann, Lippe, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis sowie kreisfreie Städte Hagen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal. Jetzt haben eine grundsätzliche Genehmigung erhalten: Kreise Euskirchen, Höxter, Hochsauerlandkreis, Minden-Lübbecke, Recklinghausen, Rheinisch-Bergischer Kreis und die Städteregion Aachen sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Herne, Münster und Remscheid.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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