Minister Schneider: Der Aufbau der Kommunalen Integrationszentren schreitet voran / Schon 16 Kommunale Integrationszentren beim Land beantragt

21. Februar 2013
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Ein Jahr nach Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes ist der Aufbau der Kommunalen Integrationszentren in den 54 Kreisen und kreisfreien Städten auf einem guten Weg. Davon hat sich NRW-Integrationsminister Guntram Schneider bei der für die Kommunalen Integrationszentren zuständigen landesweiten Koordinierungsstelle in Essen überzeugt. „Bereits für 16 Standorte konnte die Landesregierung die Einrichtung dieser Zentren bewilligen. Und in fast allen anderen der 38 in Frage kommenden Städte und Kreise laufen die Vorbereitungen für entsprechende Anträge an das Land“, sagte Minister Schneider.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Ein Jahr nach Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes ist der Aufbau der Kommunalen Integrationszentren in den 54 Kreisen und kreisfreien Städten auf einem guten Weg. Davon hat sich NRW-Integrationsminister Guntram Schneider bei der für die Kommunalen Integrationszentren zuständigen landesweiten Koordinierungsstelle in Essen überzeugt. „Bereits für 16 Standorte konnte die Landesregierung die Einrichtung dieser Zentren bewilligen. Und in fast allen anderen der 38 in Frage kommenden Städte und Kreise laufen die Vorbereitungen für entsprechende Anträge an das Land“, sagte Minister Schneider.

„Die Kommunalen Integrationszentren sind das zentrale Element der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik nach dem im letzten Jahr verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes“, so Schneider. Die landesweite Koordinierungsstelle begleitet den Aufbau der 54 Kommunalen Integrationszentren und organisiert deren Vernetzung und den fachlichen Austausch. Ob bei der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes oder der kreisweiten Organisation von Sprachförderung – bei solchen Fragen können sich die Verantwortlichen vor Ort an die landesweite Koordinierungsstelle wenden (www.kommunale-integrationszentren-nrw.de ).

Die Kosten für das Personal der Kommunalen Integrationszentren trägt das Land. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Mio. Euro vorgesehen. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte können beim Ministerium für Schule und Weiterbildung jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte beantragen. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs.

Die Kommunalen Integrationszentren werden in einem Entwicklungsprozess zwei bewährte und erprobte Ansätze zu einer neuen, landesweiten Struktur bündeln: Die seit mehr als 30 Jahren bestehenden „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ werden zeitgemäß weiterentwickelt und über Bildungsfragen hinaus mit den Ansätzen aus dem Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – KOMM-IN NRW“ verknüpft.

„Integrationspolitik ist kein Minderheitenthema mehr, sie geht die gesamte Stadtgesellschaft an. Die Kommunalen Integrationszentren rücken die Integration ins politische Zentrum“, so der Minister weiter. Er sei zuversichtlich, dass bis zum Jahresende in allen Städten und Kreisen, die das wünschen, solche Zentren eingerichtet sein werden. „Und ich gehe davon aus, dass sich keine Großstadt und kein Kreis diesem innovativen, bundesweit einmaligen Programm verschließen wird, denn die Städte und Kreise in NRW nehmen ihre integrationspolitische Verantwortung engagiert wahr“, sagte Schneider.

Die Landesregierung fördert seit Ende letzten Jahres Kommunale Integrationszentren, die die vielfältigen integrationspolitischen Aktivitäten der kreisfreien Städte und Kreise beispielsweise in Kindergärten und Schulen, in Stadtteilen und Kultureinrichtungen, in Ausbildung, Gesundheit und Seniorenhilfe besser koordinieren, vernetzen und qualitativ weiter entwickeln sollen.

„Die Landesregierung lässt die Kommunen mit den integrationspolitischen Herausforderungen nicht im Stich. An die Stelle unverbindlicher Modelle und zeitlich befristeter Projekte treten nun verbindliche, leistungsfähige Strukturen.“ Schneider kündigte an, dass er und seine Kollegin Schulministerin Löhrmann in den nächsten Monaten einige der neu entstehenden Einrichtungen besuchen werden, um die Umsetzung der landesgesetzlichen Ziele und Vorgaben eng zu begleiten.

Für folgende Kreise und kreisfreie Städte ist die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums bereits bewilligt: Für die Kreise Soest, Gütersloh, Olpe, Heinsberg, Düren, Unna, Paderborn, Warendorf, Mettmann, Lippe, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis sowie die kreisfreien Städte Hagen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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