Minister Schneider: Bundesinnenminister Friedrich macht sich bei der Armutszuwanderung einen schlanken Fuß

25. Februar 2013
Default Press-Release Image

NRW-Integrationsminister Schneider übt scharfe Kritik an den Äußerungen des Bundesinnenministers zur Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien. „Es ist schon unerhört, welch schlanken Fuß sich der Bundesinnenminister macht. Ginge es nach ihm, so sollen die Kommunen nun das ausbaden, was Bund und EU jahrelang versäumt haben: Dafür zu sorgen, dass die Lebensverhältnisse der Roma in Bulgarien und Rumänien verbessert und Diskriminierungen abgebaut werden", erklärte Schneider in Düsseldorf.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

NRW-Integrationsminister Schneider übt scharfe Kritik an den Äußerungen des Bundesinnenministers zur Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien. „Es ist schon unerhört, welch schlanken Fuß sich der Bundesinnenminister macht. Ginge es nach ihm, so sollen die Kommunen nun das ausbaden, was Bund und EU jahrelang versäumt haben: Dafür zu sorgen, dass die Lebensverhältnisse der Roma in Bulgarien und Rumänien verbessert und Diskriminierungen abgebaut werden", erklärte Schneider in Düsseldorf.

„Wenn Friedrich nun versucht, das Problem der wachsenden Zahl der Armutsflüchtlinge auf die Kommunen abzuschieben, ist das hanebüchen. Er verschleiert, dass Kontrollen der Kommunen das Recht der Betroffenen auf Wiedereinreise überhaupt nicht aushebeln können“, betonte der Minister. „Was wir brauchen, sind Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene, um die Ursachen der Armutsmigration vor Ort zu bekämpfen. Hier sollte Friedrich mehr Engagement entwickeln und Lösungen suchen, statt sich seiner Verantwortung zu entziehen und einfach auf die Kontrollrechte der Kommunen zu verweisen“, unterstrich Schneider.

Der Minister machte deutlich, dass die Bekämpfung von Diskriminierung vor Ort in den Heimatländern nicht nur eine Sache des Geldes sei: „Bulgarien und Rumänien standen in der laufenden Förderperiode rund 1,8 beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zu. Diese Mittel sind aber nur zu einem geringen Teil, etwa 10 bis 20 Prozent abgerufen worden, weil die beiden südosteuropäischen Länder diese großen Fördersummen verwaltungsmäßig nicht umsetzen können“, führte Schneider aus. „Durch entsprechende Beratung und Unterstützung könnte Vieles bewegt werden, das den Menschen vor Ort bessere Lebensbedingungen schafft. Hier ist Herr Friedrich gefordert.“

Bundesinnenminister Friedrich hatte die Kommunen dazu aufgerufen, „einfach stärker hinzuschauen und den Mut zu haben, EU-Bürger, die das Freizügigkeitsrecht missbrauchen, eben zurückzuschicken.“

„Es verschlägt mir fast die Sprache, dass Innenminister Friedrich den Kommunen mal eben so rät, das EU-Freizügigkeitsrecht auszuhebeln. Er weiß genau, dass das nicht geht. Die rechtlichen Hürden hierfür sind sehr hoch. Der Schlüssel zur dringend notwendigen Lösung des Problems liegt daher nicht bei den Kommunen, sondern beim Bund und der EU", so der NRW-Minister. „Als Land beteiligen wir uns gerne an konstruktiven Bemühungen, zum Beispiel in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Dann muss aber mehr kommen als Nebelschwaden.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de