Minister Schneider: Bei jedem zweiten älteren Aufzug kommt im Ernstfall niemand zu Hilfe / Mängel beim Notfallmanagement von Aufzügen

6. August 2013
Default Press-Release Image

Bei einer landesweiten Schwerpunktaktion hat der NRW-Arbeitsschutz teilweise erhebliche Mängel im Notfallmanagement von Aufzugsanlagen festgestellt. „Die Ergebnisse unserer Aktion zeigen, dass der Albtraum mancher Aufzugnutzer – im Ernstfall eingeschlossen zu sein, ohne dass jemand zur Hilfe kommt – gar nicht so abwegig ist“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf zur Vorstellung der Ergebnisse. Bei 12 Prozent der mit einer Hupe oder Klingel ausgerüsteten „Altanlagen“ war das Signal nicht wahrnehmbar, bei jeder zweiten (55 Prozent) reagierte niemand auf das Signal. Bei jedem zehnten modernen Aufzug mit einem Fernnotrufsystem kam keine Sprechverbindung zustande. In beiden Fällen müssten Eingeschlossene damit rechnen, im Notfall nicht befreit zu werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Bei einer landesweiten Schwerpunktaktion hat der NRW-Arbeitsschutz teilweise erhebliche Mängel im Notfallmanagement von Aufzugsanlagen festgestellt. „Die Ergebnisse unserer Aktion zeigen, dass der Albtraum mancher Aufzugnutzer – im Ernstfall eingeschlossen zu sein, ohne dass jemand zur Hilfe kommt – gar nicht so abwegig ist“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf zur Vorstellung der Ergebnisse.

Bei 12 Prozent der mit einer Hupe oder Klingel ausgerüsteten „Altanlagen“ war das Signal nicht wahrnehmbar, bei jeder zweiten (55 Prozent) reagierte niemand auf das Signal. Bei jedem zehnten modernen Aufzug mit einem Fernnotrufsystem kam keine Sprechverbindung zustande. In beiden Fällen müssten Eingeschlossene damit rechnen, im Notfall nicht befreit zu werden.

„Die hohe Zahl von Mängeln zeigt, dass viele Aufzugbetreiber ihren Pflichten nicht nachkommen“, so Minister Schneider weiter. „Wir werden uns deshalb im Bundesrat dafür einsetzen, dass bei der anstehenden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung die Pflichten der Betreiber nicht zurückgefahren werden.“ Die Bundesregierung wolle beispielsweise die Intervalle für die technischen Überprüfungen durch unabhängige Prüforganisationen (z. B. TÜV) von einem auf zwei Jahre ausdehnen.

Bei der Aktion haben die Fachleute der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort überprüft, ob zum Beispiel in den Aufzügen der Notruf funktioniert und wie schnell darauf reagiert wird. In der Regel sollten spätestens innerhalb von 30 Minuten Befreiungsmaßnahmen am Aufzug eingeleitet werden. Grundsätzlich müssen die Betreiber in einem so genannten Alarm- und Befreiungsplan festhalten, wie die Befreiung von Eingeschlossenen im Ernstfall erfolgt.

Weitere Ergebnisse der Überprüfung von „Altanlagen“ mit Hupe oder Klingel:

• 39 Prozent der Hausbewohner wussten nicht, wer im Alarmfall zu benachrichtigen ist. Und in 41 Prozent der Fälle fehlten Hinweisschilder, wer im Notfall zu benachrichtigen ist, oder waren unvollständig.

• In 62 Prozent der Fälle gab es keinen Alarm- und Befreiungsplan.

• In 66 Prozent der Fälle hatte es keine Notfallübung gegeben.

Weitere Ergebnisse der Überprüfung von Anlagen mit Fern-Notrufsystemen:

• Bei 23 Prozent gab es keinen Alarm- und Befreiungsplan.

• In 46 Prozent der Fälle hatte es keine Notfallübung gegeben.

Bei allen beanstandeten Anlagen haben die Prüferinnen und Prüfer der Bezirksregierungen dafür gesorgt, dass durch sofortige technische oder organisatorische Maßnahmen künftig eine Befreiung im Notfall sichergestellt ist. War dies nicht möglich, wurden die Anlagen vorübergehend außer Betrieb genommen.

Überprüft wurden 583 Aufzugsanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern in allen fünf Regierungsbezirken. 60 Prozent der Anlagen befanden sich in Wohnhäusern, 40 Prozent in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Geschäfts- und Ärztehäusern. 125 sogenannte Altanlagen waren mit einer akustischen Notrufeinrichtung wie einer Hupe oder Klingel im Treppenhaus ausgerüstet. In 458 moderneren Aufzugsanlagen gab es ein Fern-Notrufsystem, wo der Notruf beispielsweise in einem Callcenter aufläuft.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de