Minister Schmeltzer warnt vor Kauf von illegalem Feuerwerk

Sicherheitshinweise vor dem Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk am 29. Dezember 2015

29. Dezember 2015

Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat vor dem offiziellen Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk (29.12.2015) dringend davor gewarnt, in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat vor dem offiziellen Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk (29.12.2015) dringend davor gewarnt, in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen: „Jedes Jahr kostet illegales Feuerwerk Menschen Augenlicht oder Hörvermögen, außerdem kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen an den Händen. Von Produkten ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sollte man die Finger lassen.“

Während in Deutschland nur Feuerwerk mit BAM-Nummer (Prüfungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung) oder mit CE-Kennzeichen verkauft und abgebrannt werden darf, werden über das Internet in letzter Zeit vermehrt illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper angeboten. Solche Produkte sind oft um ein Vielfaches stärker als zugelassene, denn illegale Knallkörper enthalten statt Schwarzpulver teilweise einen Knallsatz mit gefährlichem Metallpulver oder sogar Sprengstoff.

„Neben Gesundheit und Leben riskieren Nutzerinnen und Nutzer von illegalem Feuerwerk unter Umständen auch ein Strafverfahren“, erklärt Rainer Schmeltzer: „Wer diese Produkte ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert mindestens eine Geldstrafe, wenn nicht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“

Expertinnen und Experten der Bezirksregierungen sind derzeit unterwegs, um gefährliches Feuerwerk zu ermitteln und zu verhindern, dass dieses in die Hände von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelangt, darüber hinaus wird die Einhaltung der Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk intensiv kontrolliert.

Beispielsweise ist zu beachten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – dazu gehören Raketen, Kanonenschläge oder Böller – nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel durch Er-wachsene an Kinder und Jugendliche.

Beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk treten Temperaturen von mehr als 1.000 Grad Celsius auf. Es besteht die Gefahr schwerster Verbrennungen, ganz zu schweigen von der explosiven Wirkung.
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
  • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten.
  • Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen geschlossen halten, damit angezündete Feuer-werkskörper nicht in das Gebäude gelangen können
  • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen
Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet, das Abbrennen nur am 31. Dezember 2015 und 1. Januar 2016.

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