Minister Schmeltzer warnt vor illegalen, gefährlichen Silvesterböllern

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

28. Dezember 2016
Bild Feuerwerk anzünden (Rakete aus Flasche)

Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat dringend davor gewarnt, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet oder aus dem angrenzenden Ausland zu beziehen: „Die explosive Wirkung ist nicht abschätzbar und unter Umständen wesentlich stärker als bei legalem Feuerwerk. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermögen oder Hände verlieren. Wer illegale Böller benutzt, riskiert seine Gesundheit, wenn nicht sogar sein Leben.“ Der offizielle Verkaufsstart beginnt dieses Jahr am 29. Dezember.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat dringend davor gewarnt, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet oder aus dem angrenzenden Ausland zu beziehen: „Die explosive Wirkung ist nicht abschätzbar und unter Umständen wesentlich stärker als bei legalem Feuerwerk. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht,  Hörvermögen oder Hände verlieren. Wer illegale Böller benutzt, riskiert seine Gesundheit, wenn nicht sogar sein Leben.“ Der offizielle Verkaufsstart beginnt dieses Jahr am 29. Dezember.
 
Schon Wochen vor dem Jahreswechsel sind von der Bundespolizei  und durch den Zoll illegale Böller und Raketen sichergestellt worden, die meist aus China stammen und über Tschechien oder Polen nach Deutschland gelangen. Sie werden dort auf Märkten erworben oder von organisierten Kriminellen im Internet angeboten. Dieses Feuerwerk enthält oft einen viel zu hohen Anteil an Explosivstoff oder statt Schwarzpulver noch gefährlicheren Sprengstoff. Teilweise werden sogar Profiböller der Kategorien 3 und 4 angeboten, die in der Lage wären einen PKW in die Luft zu jagen. Diese Böller dürfen auf keinen Fall in die Hände von Laien geraten.
 
Minister Schmeltzer: „Wer diese Produkte ohne besondere Erlaubnis verwendet, muss mindestens mit einer Geldstrafe, wenn nicht sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Deshalb sind auch in diesem Jahr wieder Expertinnen und Experten der Arbeitsschutzverwaltung NRW unterwegs, um gefährliches Feuerwerk aus dem Verkehr zu ziehen. Darüber hinaus kontrollieren die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer intensiv, dass die Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk eingehalten werden.“

Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte nur Feuerwerk mit BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung) oder mit CE-Kennzeichen gekauft werden. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 – dazu gehören Raketen, Kanonenschläge oder Böller – dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel durch Erwachsene an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
 
Der Arbeitsminister rät zum besonnenen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und gibt dazu folgende Tipps:

  • Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
  • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten.
  • Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen geschlossen halten, damit angezündete Feuerwerkskörper nicht in das Gebäude gelangen können
  • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen

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