Minister Schmeltzer: Unsichere Verpackungen sind eine Gefahrenquelle – nicht nur für Kinder

NRW-Arbeitsschutz stellt Mängel bei Verschlüssen von gefährlichen Haushaltsprodukten fest

5. Juli 2016
Bild Putzmittel Frühjahrsputz Badezimmer

Kindersicherungen an gefährlichen Haushaltsprodukten wie Rohr- oder Toilettenreinigern sind vielfach mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die NRW-Arbeitsschutzbehörde.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kindersicherungen an gefährlichen Haushaltsprodukten wie Rohr- oder Toilettenreinigern sind vielfach mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die NRW-Arbeitsschutzbehörde. Bei einer Überprüfung wiesen in Nordrhein-Westfalen von den 108 überprüften Produkten rund ein Drittel Mängel auf. Unsichere Verpackungen seien nicht nur eine potentielle Gefahr für Kinder, sondern auch für die Beschäftigten im Handel, warnte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer. „Die betroffenen Hersteller und Lieferanten müssen hier dringend nachbessern, um  Unfälle zu verhindern. Ansonsten wäre es besser, wenn die Produkte für immer vom Markt genommen werden.“
 
Minister Schmeltzer wies darauf hin, dass sich alleine die Bonner Informationszentrale gegen Vergiftungen jedes Jahr mit mehreren tausend Fällen beschäftigt, in denen es darum geht, dass Kinder Chemikalien, Schädlingsbekämpfungs-, Wasch- oder Reinigungsmittel geschluckt haben.
 
Im Rahmen der Überprüfung wurden europaweit 797 Verbraucherprodukte kontrolliert, allein in Deutschland 136 Produkte (NRW: 108) wie Rohrreiniger, Spezialreiniger, Toilettenreiniger, Desinfektionsmittel, Lampenöle und Verdünner. Überwiegend waren diese Produkte als hautätzend (87 Produkte) oder als extrem gefährlich für die Atemwege (40 Produkte) eingestuft.
 
Eine EU-Verordnung sieht unter anderem vor, dass solche Haushaltsprodukte nur in einer kindergesicherten Verpackung angeboten werden dürfen. Außerdem muss auf der Verpackung ein tastbarer Gefahrenhinweis für Blinde oder sehbehinderte Menschen vorhanden sein.
 
Bei der Überprüfung der 136 Produkte in Deutschland wurden 49 Verstöße festgestellt (Quote 36 Prozent). Teilweise wiesen die Produkte mehrere Mängel zugleich auf. 34 überprüfte Produkte (25 Prozent) entsprachen nicht den Vorschriften für kindergesicherte Verpackungen. Insbesondere fehlten Zertifikate, wurden verspätet vorgelegt oder waren von nicht akkreditierten Laboren ausgestellt. In zehn Fällen (7 Prozent) hielten die Überwachungsbehörden den Verschluss nicht für ausreichend kindergesichert und bei weiteren 12 Fällen (9 Prozent) bestanden nach der manuellen und visuellen Prüfung große Zweifel an der kindergesicherten Verpackung. Zum Beispiel war ein Verschluss schief aufgesetzt, sodass der Inhalt auslaufen konnte. In einem anderen Fall schien der Verschluss  manuell kindergesichert zu sein aber das gesamte Verschlusssystem ließ sich viel zu leicht abschrauben.
 
11 Produkte (8 Prozent) erfüllten nicht die gesetzlichen Vorgaben an tastbare Gefahrenhinweise. Entweder fehlten die tastbaren Gefahrenhinweise vollständig oder sie waren fehlerhaft platziert oder nicht ausreichend herausragend (fühlbar) auf der Oberfläche der Verpackung angebracht. Seltener waren Verstöße gegen andere Anforderungen: Bei zwei Produkten war das Design der Verpackung irreführend, sodass Verwechselungsgefahr mit Lebensmitten, Futtermitteln oder Kosmetika bestand.  Ein Produkt verstieß gegen die Vorschrift, wonach weder die Form noch das Design die aktive Neugier von Kindern wecken dürfen.
 
An der Überprüfung im zweiten Halbjahr 2015 waren neben der NRW-Arbeitsschutzbehörde sowie den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW auch Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern und Bremen beteiligt. Parallel fanden Kontrollen in weiteren 14 europäischen Staaten statt. Der Bericht mit den vollständigen Ergebnissen in Deutschland ist hier zu finden: www.mags.nrw

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