Minister Schmeltzer: Sechs Branchen sind aus dem Niedriglohnbereich herausgewachsen

Tarifspiegel 2015 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

16. Februar 2016

Die Tariflöhne in sechs Branchen sind im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen aus dem Niedriglohnbereich herausgewachsen, darunter die Eisen- und Stahlindustrie und das Gerüstbauerhandwerk.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Tariflöhne in sechs Branchen sind im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen aus dem Niedriglohnbereich herausgewachsen, darunter die Eisen- und Stahlindustrie und das Gerüstbauerhandwerk. Dies zeigt der Tarifspiegel 2015, den Arbeitsminister Rainer Schmeltzer im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ vorgestellt hat.
 
„Tarifverträge sind eine wichtige Voraussetzung für faire Löhne“, sagte Schmeltzer. „Der gesetzliche Mindestlohn hat dem Wettbewerb über die Lohnkosten eine Untergrenze gesetzt. Wir erleben jetzt schon die positive Wirkung auf die Tariflandschaft.“ Mit dem Tarifspiegel NRW veröffentlicht das Arbeitsministerium jährlich einen Überblick über Löhne unterhalb der Niedriglohngrenze von 10,36 Euro in nordrhein-westfälischen Tarifverträgen.
 
Seit 2004 gibt das Tarifregister NRW jährlich einen Tarifspiegel heraus. Veröffentlicht werden darin die tariflichen Grundvergütungen der niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen. Nach der Auswertung von zurzeit 174 gültigen Verbandstarifverträgen in Nordrhein-Westfalen gibt es in 74 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 10,36 Euro je Stunde.
 
In 22 Branchen werden auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung tarifliche Einstiegsentgelte im Niedriglohnbereich gezahlt.
Minister Schmeltzer: „Es ist auffällig, dass dies Berufe sind, in denen überwiegend Frauen arbeiten, zum Beispiel Verkäuferinnen, Friseurinnen und Pflegerinnen. Der Tarifspiegel zeigt hier also auch Handlungsbedarf im Sinne einer gerechteren Entlohnung zwischen Frauen und Männern auf.“
 
Gerade im Niedriglohnbereich ist die Tarifbindung gering, viele Menschen werden nicht nach Tarif bezahlt. Minister Schmeltzer: „Hier zeigt sich der Wert eines Tarifvertrages für die Beschäftigten ganz unmittelbar. Denn im europäischen Vergleich sind Niedriglöhne in Ländern mit hoher Tarifbindung weniger verbreitet als in Ländern mit niedriger Tarifbindung.“
 
Die Tarifbindung in Deutschland sinkt seit Jahren. Erstmals ist 2014 wieder ein leichter Anstieg festzustellen. Während die Tarifbindung in Westdeutschland bei 53 Prozent der Beschäftigten liegt, liegt sie in NRW mit 63 Prozent deutlich höher. „NRW ist also das Land der Tarifverträge, und das ist gut so“, sagte Schmeltzer.
 
Der Tarifspiegel 2015 orientiert sich an der international verwendeten Definition der OECD. Danach liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes ist, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten. Der Medianwert ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnittsverdienst, bei dem die Summe der Entgelte durch die Summe der Arbeitnehmer geteilt wird.
 
Der Tarifspiegel unter www.tarifregister.nrw.de . Informationen zur Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ unter www.landderfairenarbeit.nrw.de.

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