Minister Schmeltzer: Land stärkt Arbeit der Betreuungsvereine

Förderung um eine Million Euro aufgestockt

18. Januar 2016

Die Landesregierung stärkt die Arbeit der Betreuungsvereine und stockt die Fördermittel um eine Million Euro auf jetzt 2,7 Millionen Euro auf.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung stärkt die Arbeit der Betreuungsvereine und stockt die Fördermittel um eine Million Euro auf jetzt 2,7 Millionen Euro auf. „Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft“, sagte Sozialminister Rainer Schmeltzer. „Angesichts des demografischen Wandels wird ihre Arbeit künftig noch wichtiger werden.“

Betreuerinnen und Betreuer unterstützen beispielsweise psychisch kranke oder pflegebedürftige Menschen, die sich nicht mehr eigenständig um ihre Angelegenheiten und insbesondere um ihre Rechtsgeschäfte kümmern können. Für diese Menschen übernehmen die Betreuenden die rechtliche Stellvertretung. „Die Betreuungsvereine geben ehrenamtlich engagierten Menschen Know How und Rückhalt für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit“, sagte Schmeltzer. „Mit gutem Grund hat sich die Landesregierung die Stärkung der Betreuungsvereine zum Ziel gesetzt, denn das Betreuungsrecht fordert den Vorrang der ehrenamtlichen vor der beruflich geführten Betreuung.“

Ein Beispiel für die Arbeit von Betreuungsvereinen sind die von vielen Vereinen regelmäßig durchgeführten „Stammtische“, zu denen Ehrenamtliche, Berufsbetreuer und teils auch Angehörige der Justiz kommen. Gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ohne oder mit wenig Erfahrung sind solche Treffen gute Möglichkeiten, Fragen zu stellen, Kontakte zu knüpfen und Hilfestellung zu erhalten.

Die rund 190 Betreuungsvereine in NRW kümmern sich um etwa 300.000 unter rechtlicher Betreuung stehende Menschen und ergänzen damit die Arbeit der hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Ehrenamtlich Betreuende übernehmen häufig zunächst die rechtliche Betreuung von Verwandten oder Bekannten, in der Folge kann sich daraus aber auch eine Betreuung weiterer Personen ergeben, mit denen die Betreuenden zuvor keinen Kontakt gehabt hatten.

Betreuung bedeutet nicht Pflege oder hauswirtschaftliche Dienste, sondern konkrete Unterstützung beispielsweise in Behördenangelegenheiten und anderen Rechtsgeschäften. Die rechtliche Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige beziehungsweise der sogenannten Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und orientiert sich so weit wie möglich am Willen des zu Betreuenden. Mit dem Betreuungsrecht wurde die frühere Entmündigung abgeschafft.

Sozialminister Rainer Schmeltzer sprach am Montag in Düsseldorf auf einer Tagung der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Thema „Betreuungsvereine als unverzichtbare Strukturressource im Betreuungswesen“.

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