Minister Schmeltzer: Gerechtigkeit für Opfer aus Psychiatrie und Behindertenheimen

Vereinbarung über Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterzeichnet

1. Dezember 2016

Grünes Licht für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: NRW-Sozialminister Rainer Schmeltzer hat in Lübeck gemeinsam mit Bundessozialministerin Andrea Nahles, den Ländern und den Kirchen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Grünes Licht für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: NRW-Sozialminister Rainer Schmeltzer hat in Lübeck gemeinsam mit Bundessozialministerin Andrea Nahles, den Ländern und den Kirchen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Damit wollen wir Gerechtigkeit herstellen für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie beispielsweise zu Opfern von Gewalt und Missbrauch geworden sind“, sagte Schmeltzer.

Nordrhein-Westfalen, so der Minister, habe sich auf Bundesebene nachdrücklich für die Einrichtung und für eine angemessene Finanzausstattung der Stiftung stark gemacht.

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird zum 1. Januar 2017 eingerichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet, die sich Bund, Länder und Kirchen zu je einem Drittel teilen. Sie wendet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Betroffen sind hiervon in NRW schätzungsweise rund 3.300 Menschen. Für das Gebiet der ehemaligen DDR gilt eine Sonderregelung.

Durch die Stiftung wird erstmals das Leid der Betroffenen persönlich und kollektiv anerkannt. Neben Gesprächen zur Aufarbeitung des Erlebten erhalten Menschen, die noch heute unter den Folgewirkungen leiden, eine pauschale Geldleistung von 9.000 Euro. Wer in den Einrichtungen dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

Minister Schmeltzer sagte: „Wir haben uns sehr bewusst für ein einfaches und unbürokratisches Verfahren entschieden. Es reicht aus, wenn die Betroffenen nachvollziehbar darlegen, wann sie in welcher Einrichtung waren, was sie dort erlebt haben und wie sie noch heute darunter leiden.“ Antragstellerinnen und Antragsteller, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht selbst in eine der Beratungsstellen kommen können, werden bei Bedarf auch zuhause aufgesucht.

Die zentralen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern sollen bis zum 1. April 2017 errichtet werden. In Nordrhein-Westfalen wird es zwei Anlauf- und Beratungsstellen geben, eine beim Landschaftsverband Rheinland in Köln und eine beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Diese sollen bereits Anfang Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen über die Stiftung, das Antragsverfahren und die Leistungen finden sich unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.

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