Minister Schmeltzer: Ein weiterer Schritt zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet

3. März 2017

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, als Monitoring-Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu überwachen.

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Sozialminister Rainer Schmeltzer hat das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, als Monitoring-Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu überwachen. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in konkrete Landespolitik umzusetzen“, sagte Schmeltzer zum Start der Monitoring-Stelle, die Anfang März 2017 ihre Arbeit aufgenommen hat.
 
Aufgaben der Monitoring-Stelle sind beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Monitoring-Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren: Unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat. Falls nötig, mahnt die Monitoring-Stelle auch die Einhaltung der UN-Konvention an.
 
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), so Minister Schmeltzer, habe unter dem Stichwort „Inklusion“ zu einem Perspektivwechsel beigetragen: „Nicht der einzelne Mensch mit seinen Beeinträchtigungen muss sich an die sogenannte ‚Normalgesellschaft‘ anpassen. Vielmehr müssen wir geeignete Wege finden, damit Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben können.“
 
Das gemeinnützige Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. mit Sitz in Berlin berät als unabhängige Monitoring-Stelle bereits die Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK in die nationale Praxis. „Ich freue mich, dass wir mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte einen kompetenten Partner gefunden haben, der diese verantwortungsvolle Aufgabe nun auch in Nordrhein-Westfalen übernimmt“, sagte Minister Schmeltzer.
 
Artikel 33 der UN-BRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichner-Staat zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene überwacht. Nordrhein-Westfalen hat sich zudem durch das Inklusionsstärkungsgesetz verpflichtet, auch auf Landesebene eine solche Monitoring-Stelle einzurichten. Das Land stellt für die Arbeit der Monitoring-Stelle jährlich rund 100.000 Euro zur Verfügung.

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