Minister Schmeltzer: Chemische Produkte sicher herstellen und verwenden - Schwarze Schafe bestrafen

Neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht informiert über Strafrahmen bei Verstößen

23. August 2016

Ein neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht informiert auf über 50 Seiten, welche Strafen der Gesetzgeber vorgesehen hat, wenn gegen Bestimmungen verstoßen wird. Beispielsweise, wenn Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungs- oder Reinigungsmittel nicht vorschriftsmäßig verkauft oder verwendet werden.

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Ein neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht informiert auf über 50 Seiten, welche Strafen der Gesetzgeber vorgesehen hat, wenn gegen Bestimmungen verstoßen wird. Beispielsweise, wenn Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungs- oder Reinigungsmittel nicht vorschriftsmäßig verkauft oder verwendet werden. Der neue Bußgeldkatalog hilft den zuständigen Überwachungsbehörden dabei, den vorgesehenen Strafrahmen bei Verstößen schnell zu erkennen. Der Katalog soll darüber hinaus als Entscheidungshilfe dienen, um Fälle wegen Verdachts auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft abgeben zu können. Unternehmen erfahren zudem, wie Behörden vorsätzliche oder wiederholte Verstöße bewerten.

„Wichtig ist, dass die Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten, nicht gegenüber schwarzen Schafen benachteiligt werden“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf. „Zukünftig werden die Überwachungsbehörden noch stärker darauf achten, dass die Täter keine Vorteile aus der Verletzung von Chemikalienschutzvorschriften ziehen können.“ Der Arbeitsminister weist darauf hin, dass die Behörden in solchen Fällen auch die Möglichkeit haben, Gewinne abzuschöpfen.

Im Chemikalienrecht reicht die Spannbreite der Bußgelder für unsichere Verpackungen, mangelhafte Kennzeichnungen, unrichtige oder unvollständige Informationen in Sicherheitsdatenblättern oder illegales in Verkehr bringen von 100 bis 50.000 Euro. In bestimmten Fällen sind auch Bußgelder bis zu 200.000 Euro möglich. Darunter fallen beispielsweise unzulässige Importe von Chemikalien, Verstöße gegen Registrierungspflichten von Herstellern oder auch mangelhafte Sicherheitsdatenblätter.

Zudem gibt es im Chemikalienbereich Tatbestände, die strafrechtlich relevant sind. Dazu zählt beispielsweise das Inverkehrbringen alter Kühlschränke, die Kältemittel enthalten, die die Ozonschicht zerstören. Aus dem gleichen Grund sind auch Verkauf, das Verschenken und der Einsatz alter Feuerlöscher verboten. Auch hierbei handelt es sich um Straftaten. „Werden solche Angebote beispielsweise im Internet gefunden, informieren die Überwachungsbehörden die zuständige Staatsanwaltschaft“, betonte Minister Schmeltzer.
 

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