Minister Remmel: Wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz im Web

NRW-Verbraucherschutzminister Remmel stellt Positionspapier „Verbraucherschutz 4.0“ vor und startet Konsultationsprozess

16. Dezember 2016

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat einen Entwurf des Positionspapiers „Verbraucherschutz 4.0“ vorgelegt. Zeitgleich wurde ein dazugehöriger Konsultationsprozess gestartet, an dem sich alle Interessierten bis zum 13. Februar 2017 beteiligen können.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert von der EU, dem Bund und der Wirtschaft eine Stärkung der Verbraucherrechte im Internet. „Die Digitalisierung hat die Konsumwelt der Menschen drastisch verändert und bestimmt mittlerweile große Teile des Alltags. Doch während die technologischen Entwicklungen rasant verlaufen, hinkt der Verbraucherschutz oft hinterher“, sagte Johannes Remmel.

Die Diskussion der Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt erfolgten oft erst, wenn Missstände augenfällig würden. Eine öffentliche Debatte über die wichtigsten Eckpunkte eines modernen Verbraucherschutzes 4.0 finde hingegen kaum statt. „Anpassungen und Veränderungen sind auf allen gesetzgeberischen Ebenen notwendig, das hat nicht zuletzt die Sonder-Verbraucherschutzministerkonferenz Ende November gezeigt“, forderte Minister Remmel.

Nordrhein-Westfalen hat 2016 den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz inne und bei zwei Konferenzen wichtige Impulse für den digitalen Verbraucherschutz gesetzt. Um die Diskussion über essenzielle Grundlagen eines Verbraucherschutzes in der digitalen Welt weiter zu forcieren, legt Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel nun den Entwurf des Positionspapiers „Verbraucherschutz 4.0“ vor.

Zeitgleich startet mit der Vorstellung des Positionspapiers in Berlin ein Konsultationsprozess, der sich an Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Verbraucherverbände, Datenschutzorganisationen, Wissenschaft und Politik wendet. „Wir wollen nicht nur unsere Positionen zu einem zeitgemäßen digitalen Verbraucherschutz vorstellen, sondern gleichzeitig in die Diskussion mit den Verbänden und Interessensvertretern gehen. Wir laden sie nun ein, zu unseren Standpunkten Stellung zu nehmen“, sagte Minister Remmel.

Heute startet der Konsultationsprozess; alle Interessierten haben nun acht Wochen lang bis zum 13. Februar 2017 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und bei der Weiterbearbeitung des Papiers berücksichtigt.

Das Positionspapier enthält unter anderem diese Eckpunkte:

  • Faire Preise im Online-Handel – ein Preis für alle Kundinnen und Kunden
  • Profitable Diskriminierung unterbinden – Merkmale wie Staatsangehörigkeit oder Wohnort dürfen bei Preisen keine Rolle spielen
  • Gesetzliche Mindestanforderungen für Vergleichswebsites festlegen – Offenlegung der Portalfinanzierungen sowie Verpflichtung zu verbraucherfreundlichen Voreinstellungen
  • Gewährleistungsrechte beim Kauf stärken – Nachweispflicht der Unternehmer für die Ursache von Defekten und Verlängerung der Gewährleistungsfristen
  • Preisschwankungen transparenter machen – Preisverläufe müssen dargestellt werden
  • Zahlung mit Daten statt mit Geld begrenzen – Kundinnen und Kunden sollte gegen Entgelt eine datensparsame Nutzungsalternative angeboten werden
  • Umfassende Datenschutzerklärungen nicht im Kleingedruckten verstecken – neue Klauselverbote im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen
  • Auffällige Button-Lösung auch für Datenschutzerklärungen umsetzen
  • Besser vor Abo-Fallen und unseriösen Drittanbietern schützen – Voreinstellung der Drittanbietersperre für die Mobilfunk-Anbieter verpflichtend machen
  • Weiterveräußerung von digitalen Gütern ermöglichen – E-Books genauso wie gebundene Bücher verkaufen oder verschenken dürfen
  • Kartellbußen für die Finanzierung von Verbraucherarbeit nutzen
  • Faire Regeln beim Scoring – mangelnde Transparenz und Verwendung potenziell diskriminierender Daten muss unterbunden werden 

Weitere Informationen

Das Positionspapier und Informationen zum Konsultationsprozess stehen zur Verfügung unter www.konsultation-vier-punkt-null.nrw.de

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