Minister Remmel: Verbraucherschutz in einer starken Aufsichtsbehörde bündeln!

Experten diskutieren bei der Veranstaltung „Marktwächter, Digitalagentur & Co.: Sind neue Strukturen in der Verbraucherpolitik notwendig?“ über Verbraucherschutz 4.0

22. September 2016

Die Stärkung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt wird sich in den kommenden Jahren zum zentralen Thema im Verbraucherschutz entwickeln. Daraus ergeben sich auch Herausforderungen für Behörden und Verbraucherschutzorganisationen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Stärkung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt wird sich in den kommenden Jahren zum zentralen Thema im Verbraucherschutz entwickeln. Daraus ergeben sich auch Herausforderungen für Behörden und Verbraucherschutzorganisationen. „Die Weichen für eine verbraucherfreundliche Zukunft in der digitalen Gesellschaft müssen jetzt gestellt werden. Neben Transparenz spielen auch eine starke Verbraucherpolitik und adäquate Aufsichtsstrukturen eine entscheidende Rolle, um den global agierenden Unternehmen wie Facebook, Google & Co. auf Augenhöhe begegnen zu können. Die rechtlichen Grundlagen sind zudem noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen und hier müssen wir dringend nachbessern. Wir brauchen einen Verbraucherschutz 4.0“, sagte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
 
Minister Remmel forderte bei der Veranstaltung „Marktwächter, Digitalagentur & Co.: Sind neue Strukturen in der Verbraucherpolitik notwendig?“, die heute in Berlin stattfand, eine Stärkung der Aufsichtsbehörden im Verbraucherschutz zur verbesserten Durchsetzung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Zeitalter: „Es bedarf eines zeitgemäßen Konzepts für einen modernen und vorsorgenden Verbraucherschutz, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Ich fordere hier, dass Verbraucherschutz als Aufsichtsziel für alle Behörden festgeschrieben wird, dies habe ich im Zusammenhang mit dem Auto-Abgasskandal bereits für das Kraftfahrtbundesamt gefordert.“
 
Digitale Technik führt unweigerlich und fast unvermeidbar zu mehr Daten. Daher müssen verbraucherfreundliche und datenschutzkonforme gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die dazu führen, dass die Kontrolle über die Daten soweit wie möglich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt. Dabei spielt Transparenz eine entscheidende Rolle, damit Verbraucherinnen und Verbraucher souveräne und eigenständige Konsum-Entscheidungen treffen können. „Deshalb müssen Verbraucherschutz und Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Hand in Hand gehen“, forderte Minister Remmel. Verlagert werden könnte vor allem die Aufsicht über Regeln im Datenschutzbereich, an die sich etwa Unternehmen gegenüber Kundinnen und Kunden halten müssten.
 
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der Durchsetzung von Verbraucherrechten sind Kollektivklagerechte. Als Reaktion aus dem Skandal um manipulierte Abgaswerte hat sich bereits die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz am 22. April 2016 in Düsseldorf für verbesserte Klagemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Der Bund ist nun aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen für Musterklagen zu schaffen, bei denen etwa Verbraucherschutzverbände befugt werden, mögliche Schadenersatzansprüche stellvertretend feststellen zu lassen.
 
„Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat uns allen vor Augen geführt, dass die Klagemöglichkeiten derzeit deutliche Lücken aufweisen. Gerade im Bereich des Verbraucherschutz in der digitalen Welt ist zu erwarten, dass eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher ähnlich gelagerte Beschwerden und Probleme haben und sich mit großen, internationalen Unternehmen auseinander setzen müssen. In einem solchen Fall kann es keine Verbraucherin und kein Verbraucher juristisch mit solch großen Konzernen aufnehmen. Für den Kapitalmarkt gibt es bereits die Möglichkeit von Musterklagen. Diese wollen wir jetzt ausweiten", sagte Minister Remmel. „Leider hat die Bundesregierung dieses noch nicht aufgegriffen und einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.“
 
Der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. (vzbv) hat mit den Marktwächtern „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ bereits Neuland im Verbraucherschutz betreten und eine Struktur geschaffen, mit der eine Marktbeobachtung und Marktanalyse möglich ist, um in immer komplexer werdenden Märkten, Probleme im Verbraucheralltag frühzeitig zu erkennen – bevor eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschädigt sind. „Hier sollte überprüft werden, ob der Aufbau von weiteren Marktwächtern beispielsweise im Themenfeld Energie nicht überfällig ist“, sagte Minister Remmel.
 
Zwischen nicht staatlichen Akteuren wie den Marktwächtern und den Aufsichtsbehörden ist eine enge Kooperation notwendig. „Hier fordere ich erneut die Einrichtung von Verbraucherbeiräten bei den Aufsichtsbehörden nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Leider ist diese Forderung der zwölften Verbraucherschutzministerkonferenz nach dem Auto-Abgasskandal bislang noch nicht aufgegriffen worden“, sagte Minister Remmel.

Weitere Informationen

Zum digitalen Verbraucherschutz:
https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz-ernaehrung/verbraucherschutz-im-alltag/digitaler-verbraucherschutz/
 
Zum Marktwächter Digitale Welt:
http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

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