Minister Remmel und Minister Schneider: Kinderspielzeug muss gesundheitlich unbedenklich und sicher sein / Ministerien geben Tipps für den Weihnachtseinkauf von Spielzeug

1. Dezember 2013
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Vor dem Beginn der großen Weihnachtseinkäufe geben Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Guntram Schneider Tipps für den Kauf von Spielzeug. Mit einfachen Regeln können Eltern selbst überprüfen, ob sich die Spielwaren für Kinder eignen: „Nehmen Sie Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau unter die Lupe. Lassen Sie es sich gegebenenfalls auspacken und überzeugen Sie sich selbst. Spielzeug muss schadstofffrei und sicher sein“, betont Minister Remmel. Der Kauf von Spielwaren sollte qualitätsbewusst erfolgen, denn häufig kann billiges Spielzeug die Qualitätsstandards nicht einhalten.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Vor dem Beginn der großen Weihnachtseinkäufe geben Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Guntram Schneider Tipps für den Kauf von Spielzeug. Mit einfachen Regeln können Eltern selbst überprüfen, ob sich die Spielwaren für Kinder eignen: „Nehmen Sie Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau unter die Lupe. Lassen Sie es sich gegebenenfalls auspacken und überzeugen Sie sich selbst. Spielzeug muss schadstofffrei und sicher sein“, betont Minister Remmel.

Der Kauf von Spielwaren sollte qualitätsbewusst erfolgen, denn häufig kann billiges Spielzeug die Qualitätsstandards nicht einhalten. Minister Schneider rät deshalb: „Kaufen Sie Sicherheit ein und achten Sie auf CE-Zeichen und Prüfsiegel. Machen Sie außerdem selbst einen Geruchstest, denn meist ist ein stechender Geruch bereits ein Hinweis auf mögliche unerwünschte Chemikalien.“ Zeit für den Einkauf und eine eingehende Beratung sind deshalb sehr wichtig. Beide Minister empfehlen, sich unbedingt vor dem Kauf ein umfassendes Bild von der Qualität und Sicherheit zu machen.

Die NRW-Landesregierung setzt sich seit längerem für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie ein. Bei Gesprächen in Brüssel sowie bei der Bundesregierung erneuerte Minister Remmel seine Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik bei schädlichen Weichmachern und anderen gefährlichen Stoffen im Spielzeug. „Es darf nicht sein, dass unsere Kinder mit Spielzeugen spielen, die eine höhere Belastung mit Schadstoffen als Autoreifen enthalten. Gesundheitsschädigende Stoffe und versteckte Gifte gehören nicht ins Kinderzimmer und dürfen erst gar nicht in den Handel gelangen“, betont Minister Remmel.

„Schon jetzt verbieten die Europäische Union wie auch das nationale Recht viele gefährliche Stoffe. Wir haben uns für weitere Verbote eingesetzt und so gelten seit diesem Jahr auch strengere Grenzwerte für Blei in Schmuckgegenständen“, bilanzieren Minister Schneider und Minister Remmel.

Fällt einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Kommune oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden.

Welche Kommune zuständig ist und auch weitergehende Informationen über auffälliges Spielzeug finden Sie auch im Internet. So werden unter Produkte veröffentlicht, die beispielsweise aufgrund von chemischen Mängeln vom Markt genommen wurden.

Um sich von der Sicherheit von Spielzeug zu überzeugen gilt es einfache Regeln zu beachten. Wichtige Kriterien dabei sind:

  • Kennzeichnung: Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Weitere wichtige Angaben auf der Verpackung sind das CE-Zeichen. Es sagt aus, dass dieses Produkt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und Hersteller oder Händler mit ihrer Anschrift angegeben sein.
  • Gütesiegel: Beim Kauf sollten Sie auf das GS-Zeichen achten, das der Hersteller freiwillig auf seinem Produkt anbringen kann. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, liegen deutlich niedriger als die seit Juli 2013 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie.
  • Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
  • Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und teilweise gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
  • Verarbeitung: Achten Sie darauf, ob das Spielzeug stabil ist. Ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe müssen fest angebracht sein. Spielzeug sollten Sie deshalb vor dem Kauf genau anschauen. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können Kinder strangulieren.
  • Lackierte Oberflächen: Vor dem Kauf sollten Sie einen einfachen ‚Reibetest’ machen, so können Sie prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, ist Vorsicht geboten.
  • Duftstoffe: Duftendes Spielzeug und Kinderparfums sind überflüssig und können sogar schädlich sein! Denn einige synthetische Duftstoffe können Allergien auslösen. Und der Duft animiert die kleinen Kinder auch dazu, solche Spielsachen in den Mund zu nehmen.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Raphaela Hensch, Telefon 0211 4566-748 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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