Minister Remmel: Rohstoffe sichern, Mülltourismus vermeiden und Gebühren stabil halten / NRW-Umweltministerium legt Entwurf für den neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle vor – Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet

12. März 2014
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Die Landesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) gestartet. Bis zum 18. Juli 2014 können sich Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Firmen zum Entwurf des ÖAWP äußern. „Abfallwirtschaft ist Teil einer umfassenden Ressourcenwirtschaft, bei knappen Rohstoffen wird das immer wichtiger“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel zum Start des Beteiligungsprozesses. „Daher haben wir uns bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans an drei Eckpunkten orientiert: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen.“ Remmel weiter: „Wir wollen mit der Novelle des Abfallwirtschaftsplans Mülltourismus durch NRW vermeiden, stabile Gebühren, Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen schaffen, auf eine stärkere Verwertung des Bioabfalls setzen und einen ungesunden Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eindämmen.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Landesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) gestartet. Bis zum 18. Juli 2014 können sich Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Firmen zum Entwurf des ÖAWP äußern. „Abfallwirtschaft ist Teil einer umfassenden Ressourcenwirtschaft, bei knappen Rohstoffen wird das immer wichtiger“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel zum Start des Beteiligungsprozesses. „Daher haben wir uns bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans an drei Eckpunkten orientiert: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen.“ Remmel weiter: „Wir wollen mit der Novelle des Abfallwirtschaftsplans Mülltourismus durch NRW vermeiden, stabile Gebühren, Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen schaffen, auf eine stärkere Verwertung des Bioabfalls setzen und einen ungesunden Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eindämmen.“

Zentraler Punkt des neuen ÖAWP ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgung und damit des von der EU geforderten Prinzips der Nähe. Die Landesregierung schlägt daher drei Entsorgungsregionen in NRW vor. „Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird das Prinzip der Nähe konkret, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen“, sagte Remmel.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Mit dem ÖAWP werden dafür die Weichen gestellt und eine weitere Maßnahme des Koalitionsvertrags umgesetzt. Remmel: „Zudem wollen wir zukunftsorientierte Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung entwickeln. Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine für unsere neue Umweltwirtschaftsstrategie.“

Ausgangspunkt des neuen ökologischen Abfallwirtschaftsplans sind eine umfassende Vorstudie und ein intensiver Beteiligungsprozess mit Kommunen und Verbänden. In den letzten Monaten wurden den Kommunen, den Betreibern von Entsorgungsanlagen, den Entsorgungs- sowie den Umweltverbänden die Ziele und Eckpunkte des neuen ÖAWP vorgestellt und im Vorfeld diskutiert. „Dieses offene und transparente Dialog-Verfahren wollen wir weiter fortsetzen“, sagt Remmel. Deshalb wurde jetzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Parallel zur Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens wird auch der Landtag über den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans informiert. Nach Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Überarbeitung des Abfallwirtschaftsplans wird das Benehmen mit den Landtagsausschüssen für Umwelt, Kommunalpolitik und Wirtschaft herzustellen sein.

Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Ab Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Für Minister Remmel steckt in dieser neuen Regelung des Bundes auch eine Chance für NRW, denn Bioabfälle sind eine wichtige Energie- und Rohstoffquelle, die intensiver genutzt werden muss: „Das Ziel ist, die Nutzung der Bioenergie realistisch, ausgewogen und nachhaltig weiterzuentwickeln“, sagte Remmel. Bioabfälle eignen sich sehr gut zum Betrieb von Biogasanlagen und damit zur nachhaltigen und klimaneutralen Produktion von Strom und Wärme, qualitätsgesicherte Gärreste aus den Biogasanlagen wiederum als Dünger. Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden sollen, wird den Kommunen überlassen. „Wir werden keine Vorgaben von Landesebene für ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem machen, weil die Kommunen vor Ort am besten wissen, was machbar ist und was nicht. Es soll hierdurch auch ein Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden“, sagte Remmel. Der ÖAWP werde aber Handlungsempfehlungen für die Kommunen enthalten. Demnach könne auch die Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur Biotonne sein.

Im Beteiligungsverfahren soll nun diskutiert werden, wie viel Kilogramm Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt gesammelt werden sollen. „Wir wollen Zielmarken schaffen, die andere Bundesländer, etwa Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz, bereits erreichen. Bioabfall ist wertvoll und bares Geld wert“, sagte der Minister.

Bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Nordrhein-Westfalen fielen im Jahr 2010 4,98 Millionen Tonnen behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle an. Nach der Prognose werden dies zukünftig (Prognose 2025) 4,42 Millionen Tonnen sein. In Hausmüllverbrennungsanlagen (rund 6,1 Millionen Tonnen pro Jahr) und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (rund 0,5 Millionen Tonnen pro Jahr) stehen dafür mehr als ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Kapazitäten, die für die Siedlungsabfallentsorgung nicht benötigt werden, können für behandlungsbedürftige Abfälle, die in nordrhein-westfälischen Gewerbebetrieben anfallen, genutzt werden. Remmel: „Insgesamt ist klar, dass die Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen mittel- bis langfristig an die abnehmenden Abfallmengen angepasst werden müssen. Das müssen wir gemeinsam und solidarisch tun. Alles andere wäre ein Hauen und Stechen zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger in NRW.“

Die Entwürfe des Ökologischen Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, und des Umweltberichts zur Strategischen Umweltprüfung stehen zum Herunterladen zur Verfügung unter www.umwelt.nrw.de.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Wilhelm Deitermann, Telefon: 0211 4566-719.

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