Minister Remmel: Lebensrettende Reserveantibiotika müssen in der Tierhaltung verboten werden

NRW-Initiative: Ministerinnen und Minister fordern auf Agrarministerkonferenz gesetzliche Regelungen für Reserveantibiotika

16. März 2015

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Auf der Agrarministerkonferenz fordert NRW in einem Antrag gemeinsam mit Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vom Bund, schnellst möglich festzulegen, welche Antibiotika in der Humanmedizin als Reserveantibiotika benutzt werden und deshalb auch ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen. Diese sollen dann umgehend in der Veterinärmedizin verboten werden. „Der Einsatz von Antibiotika ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Wir beobachten mit großer Sorge, dass sich bei Menschen verstärkt Resistenzen entwickeln und mitunter lebensrettende Reserveantibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Deshalb müssen Reserveantibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben und gehören in der Veterinärmedizin verboten“, erklärt Verbraucherschutzminister Johannes Remmel im Vorfeld der am Mittwoch in Bad Homburg beginnenden Agrarministerkonferenz. Die Ministerinnen und Minister fordern in ihrem Antrag eine Übersicht, welche antibiotischen Stoffe oder Stoffgruppen konkret als Reserveantibiotika für die Humanmedizin gelten.
 
Antibiotika sind unverzichtbar für die Behandlung von bakteriellen Infektionen beim Menschen. Sie sind nicht nur wichtig, um Infektionskrankheiten und Infektionen durch Krankenhauskeime zu bekämpfen, sie dienen außerdem dazu, Risiken von Komplikationen bei medizinischen Eingriffen zu senken. Doch inzwischen gibt es immer mehr bakterielle Erreger, die resistent gegen eine Behandlung mit antibiotischen Substanzen sind. Besonders besorgniserregend ist, dass auch die Resistenzen gegen die so genannten Reserveantibiotika zunehmen. Diese können für Menschen lebensrettend sein und sind unverzichtbar für die Humanmedizin. Oftmals werden sie jedoch auch im Veterinärbereich eingesetzt. „Diese Medikamente sind oft das letzte Mittel, um menschliches Leben zu retten. In der Behandlung müssen sie deshalb eine lebenswichtige Reserve bleiben. Wenn sie ihre Wirksamkeit verlieren, werden Menschenleben aufs Spiel gesetzt“, so Minister Remmel.
 
Gesetzliche Regelungen für Reserveantibiotika
Gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern aus Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fordert Verbraucherschutzminister Remmel, gesetzliche Regelungen zu schaffen, mit denen der Einsatz von Reserveantibiotika, die in der Humanmedizin benötigt werden, in der Tiermedizin untersagt wird. Andere sollen allenfalls eingeschränkt bei Tieren eingesetzt werden dürfen.
 
In Deutschland fehlt bislang eine belastbare Klassifizierung welche Stoffe und Stoffgruppen überhaupt als Reserveantibiotika gelten. Die World Health Organisation (WHO) stuft beispielsweise die Substanzklassen der Fluorchinolone, der Cephalosporine der 3. und 4. Generation, der Makrolide sowie der Glycopeptide als „critically important antimicrobials“ ein.
 
Verbraucherschutzminister Remmel fordert daher: „Der Bund muss konkret festlegen, welche Substanzen der Humanmedizin vorbehalten bleiben und welche in der Veterinärmedizin verboten werden sollen. Nur so können Resistenzen begrenzt und die Wirksamkeit der Medikamente für den Menschen erhalten werden.“
 
Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
Der Einsatz von Antibiotika in der Intensivtierhaltung ist hoch. Das belegen unter anderem mehreren Studien des NRW-Verbraucherschutz­ministeriums. In der Tiermast ist der Einsatz von antibiotischen Substanzen inzwischen gängige Praxis, die antibiotikafreie Tiermast hingegen nur noch die seltene Ausnahme. Dabei kommen zunehmend auch Reserveantibiotika zum Einsatz. „In vielen Betrieben werden fast alle Nutztiere mit Antibiotika behandelt. Ihre gesundheitliche Anfälligkeit ist oftmals das Ergebnis aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen. Wenn wir an die Stellschraube wollen, um diesen massenhaften Einsatz antibiotischer Substanzen zu reduzieren, müssen wir vor allem die Haltungsbedingungen verbessern“, so der Minister.
 
Erst Ende letzten Jahres legte das Ministerium einen Fachbericht vor, der offenbarte, dass in NRW in der Putenhaltung neun von zehn Mastdurchgänge mit Antibiotika behandelt werden. Der Bericht kam zu ähnlichen Ergebnissen wie vorherige Studien. So wurde bereits im November 2011 durch die NRW-Hähnchenmaststudie erstmals in der Bundesrepublik in einer umfassenden Erhebung ermittelt, dass auch bei neun von zehn Masthühnern Antibiotika eingesetzt wurden.
 
Die vertiefende NRW-Verschleppungsstudie ergab im Juli 2012, dass Mastgeflügel in NRW offenbar auch außerhalb von Therapiezeiten und teilweise ohne tierärztliche Verordnung in Kontakt mit Antibiotika gekommen ist: In 26 von 42 (rund 62 Prozent) überprüften Ställen wurden auffällige Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen in Tränkwasser ermittelt.
 
Aktuell bereitet NRW eine Bundesratsinitiative für verbindliche Regelungen für die Haltung von Mastputen vor. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung mit rechtsverbindlichen Regelungen zur Putenhaltung zu ergänzen.
 
Weiteres Thema auf der Agrarministerkonferenz
In einem gemeinsamen Antrag mit Baden-Württemberg fordert Minister Remmel zudem ein Verfahren zur Kennzeichnung von Fleisch zu entwickeln, mit dem die Haltungsverfahren der Tiere erkennbar werden. Remmel: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen es und haben ein Recht darauf zu erfahren, aus welcher Haltungsart Fleisch stammt. Deshalb ist unsere Forderung, Fleisch zu kennzeichnen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wie artgerecht oder intensiv und ausschließlich leistungsorientiert Tiere gehalten wurden. Nur wenn auch ausreichend informiert wird, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlmöglichkeit und können aktiv selber entscheiden, zu welchem Produkt sie greifen möchten.“ Remmel erläuterte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Wahlmöglichkeit wünschen würden, zeige das Beispiel der Kennzeichnung bei Eiern. „Die nicht artgerechte Käfighaltung bei Legehennen wurde schlussendlich nicht mehr vom Verbraucher akzeptiert und ist mittlerweile verboten.“
 
Weiter Informationen zum Thema Antibiotika in der Tierhaltung und artgerechte Tierhaltung sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.

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