Minister Remmel: Länder setzten Verschärfung beim Kampf gegen Antibiotika-Einsatz in der Tiermast durch / Vermittlungsausschuss wird Novelle des Arzneimittelgesetzbuches zustimmen – Weitere Schritte müssen folgen

25. Juni 2013
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Die Bundesländer haben deutliche Verschärfungen beim Kampf gegen den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast gegen die Bundesregierung durchgesetzt. „Es waren zähe Verhandlungen und einmal mehr mussten die Bundesländer Nachbesserungen bei einem wichtigen Verbraucherschutzgesetz von Ministerin Ilse Aigner einfordern. Dies ist gelungen. Es darf aber nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen“, sagte der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel nach den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vorfeld des Vermittlungsausschusses. Remmel: „Wir konnten viele Punkte durchsetzen, damit wir in Zukunft endlich die Antibiotika-Ströme bis zum einzelnen Betrieb offen legen, einen wirkungsvollen Vollzug gegen Missbrauch und eine deutliche Reduzierung des Medikamenten-Einsatzes erreichen können. Wir werden in Zukunft genau erfahren, welche Betriebe überdurchschnittlich viel Antibiotika einsetzen und diese notfalls auch stilllegen können. Eine Vertuschung und Verschleierung wird so erheblich erschwert“.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Bundesländer haben deutliche Verschärfungen beim Kampf gegen den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast gegen die Bundesregierung durchgesetzt. „Es waren zähe Verhandlungen und einmal mehr mussten die Bundesländer Nachbesserungen bei einem wichtigen Verbraucherschutzgesetz von Ministerin Ilse Aigner einfordern. Dies ist gelungen. Es darf aber nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen“, sagte der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel nach den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vorfeld des Vermittlungsausschusses. Remmel: „Wir konnten viele Punkte durchsetzen, damit wir in Zukunft endlich die Antibiotika-Ströme bis zum einzelnen Betrieb offen legen, einen wirkungsvollen Vollzug gegen Missbrauch und eine deutliche Reduzierung des Medikamenten-Einsatzes erreichen können. Wir werden in Zukunft genau erfahren, welche Betriebe überdurchschnittlich viel Antibiotika einsetzen und diese notfalls auch stilllegen können. Eine Vertuschung und Verschleierung wird so erheblich erschwert“.

Zudem konnten die Bundesländer auch erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin einen Anspruch darauf haben, umfassend zu erfahren, welche Medikamente in welchen Mengen bei der Tiermast verwendet werden. Remmel: „Dieses Auskunftsrecht wollte die Bundesregierung durch verschärfte Datenschutzregelungen im Gesetz aushebeln.“

Der Bundesrat hatte im März den ersten Entwurf des Arzneimittelgesetzbuches (AMG) der Bundesregierung mit den Stimmen der rot-grünen Bundesländer gestoppt und wegen erheblichen Nachbesserungsbedarfs in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war eine Reaktion auf die beiden umfangreichen Studien, die NRW in den Jahren 2011 und 2012 zum Einsatz von Antibiotika in der Tiermast vorgelegt wurden. „Der Einsatz von Antibiotika hat ein Ausmaß erreicht, das völlig indiskutabel ist“, betonte der Minister. Offenbar sei die antibiotikafreie Tiermast nur noch eine Ausnahme und nicht mehr die Regel, betonte der Minister. Nach einer Erhebung der Bundesregierung wurden im Jahre 2011 rund 1734 Tonnen Antibiotika-Wirkstoffe in Deutschland an tierärztliche Hausapotheken geliefert, über 90 Prozent davon wurden für Nutztiere eingesetzt, darunter Schweine, Hühner und Puten.

Wie notwendig die jetzt erreichte verpflichtende Offenlegung der Antibiotika-Ströme ist, zeigte das Vorgehen des Verbandes Deutscher Putenerzeuger. Mit Klageandrohung gegen Kommunen in NRW wollte der Verband und einzelne Betriebe eine vom NRW-Verbraucherschutzministerium angeordnete fachaufsichtliche Überprüfung von Putenbetriebe auf den Einsatz von Antibiotika verhindern. „Das Vorgehen des Verbandes  und einiger Putenerzeugergemeinschaften gegen das Land und die Kommunen zeigt ganz klar, dass die Geflügelindustrie nicht an Transparenz interessiert ist“, sagte Minister Remmel. „Hier sollen offenbar schwarze Schafe unter den Betrieben auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin geschützt, anstatt Missstände offen gelegt werden. Das wird nun ein Ende haben.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

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