Minister Remmel: Hochwasserschutz am Rhein wird gestärkt / NRW-Umweltministerium und Stadtentwässerungsbetriebe Köln unterzeichnen Vereinbarung über Retentionsraum Worringer Bruch

24. Juli 2013
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Das Land Nordrhein-Westfalen stärkt den Hochwasserschutz am Rhein und wird sich daher finanziell am neuen Rückhalteraum „Worringer Bruch“ beteiligen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und das Umweltministerium unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung über das neue Hochwasserschutzprojekt am Rhein. „Dass wir bei extremen Hochwasserereignissen dringend Möglichkeiten zur Speicherung eines Teils des Hochwasserabflusses benötigen, hat uns die Flutkatastrophe an Elbe und Donau erneut gezeigt“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Der neue Retentionsraum Worringer Bruch sei daher ein wichtiger Baustein im Hochwasserschutzkonzept für den Rhein. Der Rückhalteraum entfaltet seine Wirkung mit einer Wasserstandssenkung von bis zu 17 Zentimeter bis in die Niederlande hinein.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen stärkt den Hochwasserschutz am Rhein und wird sich daher finanziell am neuen Rückhalteraum „Worringer Bruch“ beteiligen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und das Umweltministerium unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung über das neue Hochwasserschutzprojekt am Rhein. „Dass wir bei extremen Hochwasserereignissen dringend Möglichkeiten zur Speicherung eines Teils des Hochwasserabflusses benötigen, hat uns die Flutkatastrophe an Elbe und Donau erneut gezeigt“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Der neue Retentionsraum Worringer Bruch sei daher ein wichtiger Baustein im Hochwasserschutzkonzept für den Rhein. Der Rückhalteraum entfaltet seine Wirkung mit einer Wasserstandssenkung von bis zu 17 Zentimeter bis in die Niederlande hinein. Dies ist auch der Grund, warum das Land für dieses überörtlich wirkende Projekt die Kosten in Höhe von rund 54 Millionen Euro übernimmt. Auch der Kölner Norden würde davon im Ernstfall profitieren, sagte Minister Remmel bei der Unterzeichnung.

„Um bei Extremhochwässern Schadensminderung bewirken zu können, braucht es am Rhein Retentionsräume“, ergänzte Otto Schaaf, Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. „Die Kölner sind dabei abhängig von den Maßnahmen der Rheinanlieger oberhalb Nordrhein-Westfalens. Deshalb wollen auch wir – im Rahmen der Solidargemeinschaft – unseren Beitrag zum verbesserten Hochwasserschutz unterhalb von Köln leisten. Dazu dient der Retentionsraum Worringen.“

NRW ist beim Hochwasserschutz gut aufgestellt. Seit 1995 sind beispielsweise am Rhein 213 Kilometer Hochwasserschutzanlagen saniert worden oder befinden sich im Bau. Weitere 65 Kilometer werden noch folgen und 37 Kilometer sind noch zu untersuchen. Remmel: „Vorbeugender Hochwasserschutz ist aber mehr als die wichtige Sanierung der Schutzanlagen: Wir müssen den Flüssen an den Stellen, wo es möglich ist, mehr Raum geben.“ Der Retentionsraum Worringer Bruch stelle daher ein gutes Beispiel für einen vorbeugenden Hochwasserschutz dar. Minister Remmel lobte die Stadt Köln für ihr vorausschauendes Hochwasserschutzkonzept, das der Rat bereits im Jahre 1996 beschlossen habe. Es beinhaltete neben dem Neubau der Hochwasserschutzanlagen die Einrichtung von zwei Rückhalteräumen auf Kölner Stadtgebiet, „Porz/Langel im Süden und „Worringer Bruch“ im Norden.

Der Bau steuerbarer Rückhalteräume ist ein wichtiges Instrument im vorbeugenden Hochwasserschutz und effektiver als etwa Deichrückverlegungen, da ein Teil des Hochwasserabflusses zwischengespeichert und die Hochwasserstände damit gesenkt werden können. In der Vergangenheit wurden bereits einige solcher Rückhalteräume am Rhein realisiert. „Köln-Langel“ ist fertig gestellt, für den „Worringer Bruch“ ist nun die Vereinbarung zur Umsetzung zwischen den Stadtentwässerungsbetrieben Köln und dem Umweltministerium unterzeichnet worden und „Orsoy-Land“ befindet sich noch im Planungsprozess. Die Kosten für diese überörtlich wirkenden Rückhalteräume werden vom Land zu 100 Prozent übernommen.

Der Rückhalteraum „Worringer Bruch“ wird nach jetzigen Planungen bei extremen Hochwasser-Ereignissen, die statistisch alle 200 Jahre oder seltener zu erwarten sind, eingesetzt. Eine entsprechende Wirksamkeit wurde seitens des Landesumweltamtes (LANUV NRW) in entsprechenden Studien 2004 und 2010 untersucht.

Minister Remmel betonte aber, dass Hochwasserschutz nicht nur eine Aufgabe an Rhein und Ruhr sei. „Hochwasserschutz findet auch an den Zuflüssen statt.“ Das Land investiert deshalb im Rahmen der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr in die ökologische Entwicklung von Flüssen und Gewässer in der Fläche. Ziel ist, diese Gewässer in den Ursprungszustand zu versetzen (teilweise historische Begradigungen wieder zurückzunehmen) und den Flüssen mehr Fläche zu geben.

Weitere Unterlagen zum Hochwasserschutz in NRW

Landtagsbericht
Das NRW-Umweltministerium hat im Juni 2012 einen Bericht an den Landtag zur Situation des Hochwasserschutzes in NRW und seiner Perspektive bis 2015 überstellt. Den Bericht finden Sie hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-20.pdf?von=1&bis=0

Bürgerbroschüre
Im Juni 2011 hat das Ministerium eine neue Broschüre zum Thema „Hochwasserschutz in NRW“ herausgegeben, die sich speziell an die Bürgerinnen und Bürger des Landes richtet. Sie gibt einen Überblick über die rechtlichen und technischen Grundlagen des Hochwasserschutzes. Die Broschüre finden Sie hier: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2011/presse110618.php

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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