Minister Remmel: Europaweite Finanzdienstleistungen müssen fair und transparent sein

Bundesrat stimmt NRW-Antrag zum Verbot von bestimmten Bonitätsbewertungspraktiken zu

29. Januar 2016

Nordrhein-Westfalen will die Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen stärken. Der Bundesrat hat einem Antrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums zum Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden zugestimmt, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim sogenannten Scoring verbessern soll.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalen will die Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen stärken. Der Bundesrat hat einem Antrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums zum Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden zugestimmt, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim sogenannten Scoring verbessern soll. Bonitätsbewertungen, die an die Anschrift des oder der Betroffenen oder dessen beziehungsweise deren Wohnumfeld anknüpfen (sogenanntes Geoscoring) oder auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgreifen, sollen verboten werden. Ferner wird eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht über die Verfahren der Bonitätsbewertung (Scoring) gegenüber den Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert.
 
Minister Remmel: „Ich begrüße es, wenn die EU-Kommission auch das grenzüberschreitende Angebot von Finanzdienstleistungen fördern will. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Anbietern dann aber auch faire und nicht diskriminierende Regelungen für die Bewertung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern auferlegt werden. Im Bereich des Scorings fordere ich schon seit Langem, dass bei der Bonitätsbewertung nicht auf die Anschrift von Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegriffen werden darf. Auch sollte die Verwendung von Daten aus sozialen Netzwerken von vorneherein unterbunden werden. Ferner setze ich mich für eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht über die durchgeführten Scoring-Verfahren gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein.“
 
Durch die Digitalisierung wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf dem Finanzmarkt zunehmend einfacher und interessanter, Angebote aus dem Ausland in die Produktauswahl miteinzubeziehen. Mit dem Grünbuch der Kommission „Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bessere Produkte, Größere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen“ möchte die Europäische Kommission grundsätzlich einen grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsmarkt fördern. Finanzdienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger. Private Altersvorsorge oder auch Immobilienfinanzierungen sind langfristige Entscheidungen. Hier eine faire und nicht diskriminierende Teilhabe zu ermöglichen, ist aus Verbraucherschutzsicht von besonderer Bedeutung.
 
Die Bewertung und Klassifizierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern anhand von statistischen Daten (sog. Scoring) ist bei Kreditvergabe aber auch anderen Dienstleistungen heute schon Realität. Mit der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen nehmen auch die Möglichkeiten des Zugriffs auf Daten von Verbraucherinnen und Verbraucher zu, wobei vermehrt auf technische Methoden der Datenerhebung und -auswertung mit immer komplexeren Algorithmen zurückgegriffen wird, um die Bonität der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewerten. Dazu können auch allgemein verfügbare Daten etwa aus sozialen Netzwerken zählen.

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