Minister Remmel: Die Menschen in Deutschland wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf ihren Tellern

NRW-Landeskabinett fordert bundeseinheitliche Regelung zu Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen // Umwelt- und Agrarminister bringen Gesetzentwurf in Bundesrat ein

30. Juni 2015

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert die Bundesregierung dazu auf, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) bundeseinheitlich zu regeln. Dazu hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst. NRW wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch vor der Sommerpause (10. Juli) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat einbringen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert die Bundesregierung dazu auf, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) bundeseinheitlich zu regeln. Dazu hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst. NRW wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch vor der Sommerpause (10. Juli) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat einbringen.

„Die Menschen in Deutschland wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf ihren Tellern und auf den Feldern. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen, schnell handeln und endlich Klarheit schaffen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir unsere gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland erhalten und unsere Lebensmittel und die Umwelt vor gentechnischen Verunreinigungen schützen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Votum der Agrar- und Umweltministerkonferenzen für ein bundeseinheitliches Anbauverbot zu folgen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.“

Seit April ermöglicht die Europäische Union (EU) den Mitgliedsstaaten, nationale Anbauverbote von GVO zu erlassen. Diese europäische Opt-Out-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen. Damit die Opt-Out-Regelungen jedoch in Deutschland angewandt werden können, müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang hat die Bundesregierung keinen abgestimmten Gesetzentwurf vorgelegt.

Innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht entschieden, ob die nationalen Anbauverbote durch Bundes- oder Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die große Mehrheit der Länder hat den Bund bereits im April 2014 im Bundesrat aufgefordert, bei der Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie bundeseinheitliche Verbote auszusprechen.

Gestützt auf vier Gutachten legen die Landesminister nun eine rechtssichere bundesweite Regelung vor. Die Minister fordern die Bundesregierung auf, einen Flickenteppich durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu verhindern. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtunsicherheiten, mehr Bürokratie und vor allem dem Risiko der Verunreinigung für die gesamte Landwirtschaft.

Der Auffassung des Bundesagrarministeriums, der Anbau von Genpflanzen sei nur auf Länderebene „wetterfest“ zu regeln, widersprechen mehrere Gutachten, darunter eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das Minister Remmel sowie einige andere Agrarministern letzte Woche vorgestellt haben.

„Dieser interne Zwist auf Bundesebene bringt uns keinen Schritt weiter. Wir brauchen kurzfristig rechtssichere Regelungen, bevor in der EU neue gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden. Der Bund muss sich jetzt endlich einheitlich positionieren und bundesweit einheitliche Regelungen treffen“, erklärte Minister Remmel.
 
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