Minister Remmel: Bundesregierung muss Verbraucherinnen und Verbraucher besserstellen

Minister fordert Stärkung der Verbraucherarbeit durch Abschöpfung von Unrechtsgewinnen und Kartellbußen

14. März 2016

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Abschöpfung von Unrechtsgewinnen und Kartellbußen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Abschöpfung von Unrechtsgewinnen und Kartellbußen. „Leidtragende von unlauteren Wettbewerbs-Praktiken sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die mittels wettbewerbswidriger Marketing-Maßnahmen oder irreführender Werbung zum Kauf animiert werden“, sagte Minister Remmel im Vorfeld des Welt-Verbrauchertags am 15. März. „Wer solche unlauteren Praktiken einsetzt, muss auch zur Rechenschaft gezogen werden und die unrechtmäßig erzielten Gewinne müssen wieder an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückfließen.“ Minister Remmel forderte daher zügige Nachbesserungen beim Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb durch die Bundesregierung. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Gewinne in ein Sondervermögen fließen und gezielt für die Arbeit von Verbraucherschutzverbänden eingesetzt werden. Damit kommen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute“, sagte Minister Remmel. NRW hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz, die Ende April 2016 in Düsseldorf stattfinden wird.

Bereits im März 2015 hat sich der Bundesrat auf Initiative Nordrhein-Westfalens für eine entsprechende Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgesprochen. Minister Remmel: „Aber leider hat der Bund abermals die Chance verstreichen lassen, sich auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schlagen und das Gesetz entsprechend anzupassen. Dabei hat schon ein 2012 von uns vorgelegtes Gutachten untermauert, wie dringend der Reformbedarf ist.“

Gutachten empfiehlt Einrichtung eines Sondervermögens

Der Konstanzer Rechtsprofessor Karl-Heinz Fezer hatte sich in seinem Gutachten im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums dafür ausgesprochen, ein zweckgebundenes Sondervermögen des Bundes einzurichten. Hier sollen Unrechtserlöse aus Verstößen gegen die Bestimmungen des lauteren und fairen Wettbewerbs einfließen. Aus diesem Sondervermögen sollen die Verbraucherverbände in Deutschland eine zusätzliche Unterstützung erhalten. In dem Gutachten werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um wettbewerbswidriges und unlauteres Verhalten besser sanktionieren zu können. So sollten die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehenen Regelungen zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen vereinfacht werden.

Das UWG enthält Regeln zum fairen und lauteren Wettbewerb der Unternehmen gegenüber Kundinnen und Kunden. Verboten sind laut UWG etwa aggressive Werbung wie die belästigende und unerlaubte Telefonwerbung, irreführende Werbung etwa mit falschen oder veralteten Testergebnissen, verbrauchertäuschende Gesundheitswerbung oder Lockvogelangebote. Das Gesetz ermöglicht Verbänden auf Herausgabe des „Unrechtsgewinns“ zu klagen. Bei Erfolg geht der Unrechtsgewinn bisher an den Bundeshaushalt. Dieser Automatismus wird von Verbänden seit längerem kritisiert. „Es kann nicht sein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch diese Praxis der Bundesregierung zwei Mal bestraft werden – einmal durch irreführende Werbung und andere rechtswidrige Praktiken, zum zweiten, indem sich der Bundesfinanzminister Unrechtsgewinne einsteckt, anstatt diese dem Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen“, sagte Minister Remmel.

Neben der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen plädiert der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel auch dafür, die Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Kartellbußen zu stärken. Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bußgelder in Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. „Das Geld aus Kartellbußen verschwindet im Bundeshaushalt, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt etwas davon haben“, kritisierte Minister Remmel. „Bußgelder, die von den Kartellbehörden verhängt werden, sollten zumindest in Höhe von 20 Prozent für die Finanzierung der Verbraucherarbeit genutzt werden. Denn die Leidtragenden von Preisabsprachen sind die Verbraucherinnen und Verbraucher, sie zahlen überhöhte Preise. Sie sollen dann auch von den Strafen der Kartellbehörden profitieren – und nicht der Bundesfinanzminister alleine“.

Hintergrundinformation:

NRW hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzminister-konferenz von Bund und Länder (VSMK), die vom 20. bis 22. April 2016 in Düsseldorf stattfinden wird. Informationen über die Fachministerkonferenz und die Themen finden Sie auf unserer Web-Seite: www.vsmk2016.nrw.de.




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