Minister Remmel begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu mehr Transparenz bei Lebensmitteln

12. April 2013
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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt das gestrige Urteil, nach dem Behörden auch dann die Öffentlichkeit über verdorbene Lebensmittel informieren, wenn diese nicht gesundheitsschädlich sind, sondern lediglich für den Verzehr ungeeignet. Nach dem Spruch der Luxemburger Richter erfüllt auch ein „ungeeignetes“ Lebensmittel nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. NRW-Verbraucher¬schutzminister Johannes Remmel begrüßt das gestrige Urteil, nach dem Behörden auch dann die Öffentlichkeit über verdorbene Lebensmittel informieren, wenn diese nicht gesundheitsschädlich sind, sondern lediglich für den Verzehr ungeeignet. Nach dem Spruch der Luxemburger Richter erfüllt auch ein „ungeeignetes“ Lebensmittel nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

„Der Europäische Gerichtshof macht deutlich, dass Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bedeutet als Warnungen im Falle von Gesundheitsgefahren. Das Gericht stärkt unsere Forderung nach mehr Transparenz und Verbraucherinformationen. Nordrhein-Westfalen geht hier bundesweit voran.“ Die NRW-Landesregierung fordert die Bundesregierung erneut auf, ein Transparenz-System für die amtlichen Kontrollergebnisse in der Gastronomie- und im Lebensmittelbereich („Kontrollbarometer“, „Gastro-Ampel“) zu schaffen. Weil die Rechtsgrundlage auf Bundesebene dafür noch fehlt, soll im Juni in Bielefeld und Duisburg ein Pilotprojekt der Verbraucherzentrale NRW starten, mit dem das neue Transparenzsystem für Lebensmittelkontrollen („Kontrollbarometer“) im Bereich der Gastronomie („Gastro-Ampel“) über zwei Jahre getestet wird. Die Landesregierung unterstützt dieses bundesweit einmalige Projekt.

Auch für das bereits laufende Internetportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de hat das Urteil Folgen. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollte Bundesministerin Aigner veran¬lassen, endlich die völlig missglückte und jüngst von zahlreichen Gerichten beanstandete Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zur Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen und gravierenden Rechtsverstößen praxistauglich zu überarbeiten“, sagte Remmel.

Das Landgericht München hatte in einem Schadensersatzprozess eines Passauer Wildfleischhändlers wegen der Nennung seines Namens durch bayerische Behörden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Es ging um die Frage, ob die Vorgaben einer EU-Verordnung zur behördlichen Information der Öffentlichkeit über Gesundheitsrisiken durch Lebensmittel es ausschließen, dass das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) darüber hinausgehend auch Informationen über Verstöße, die nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sind, zulässt.

Der Gerichtshof hatte entschieden, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der eine Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel zulässig ist. Dabei kann auch die Bezeichnung des Lebensmittels und der Name des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde, genannt werden.

Nach Auffassung des EuGH kann ein für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes Lebensmittel die Verbraucherinteressen beeinträchtigen, deren Schutz das Lebensmittelrecht bezweckt. Die nationalen Behörden könnten daher die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend informieren. Der EuGH verweist darauf, dass bereits das EU-Recht über die Vorschriften über die Warnung vor ge-sundheitsgefährdenden Erzeugnissen hinaus weitere Regelungen zur Transparentmachung von Kontrollergebnissen enthalte.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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